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OT: Richtigstellung Lizenzen (Re: Welche Bibliotheksstrategie bei Open Access?)



W. Umstaetter schrieb am Samstag, den 01. November 2003:

> Bezüglich der Softwarefirma ist anzumerken, dass Programme oder auch
> Erfindungen, die Mitarbeiter für eine Firma erzeugen, auch von der Firma
> verwertet werden dürfen (wenn nichts anderes vereinbart wurde).

OFF-TOPIC, aber kurz zur Richtigstellung nötig: bei dem erwähnten Fall
(SCO vs. IBM) geht es gar nicht um die Verwertungsrechte der Firma,
sondern um die Frage der Gültigkeit von vorher festgelegten Lizenzen für
den allgemeinen Gebrauch. Hier wird eine (lange gebräuchliche) Lizenz
angegriffen, welche die freie Weitergabe/Veraenderung von Software
vorschreibt, es geht darum, wie weit solche Lizenzen überhaupt die
Rechte (von Urheber wie Verwerter) beeinflussen dürfen, damit sie einer
gerichtlichen Überprüfung standhalten.

(Das Argument lautet tatsächlich, dies widerspreche in diesem Fall den
(U.S.)Copyright-Gesetzen).

Dies aber nur als Ergänzung, bitte nicht weiterdiskutieren, dafür gibt
es sicher andere Listen...

Ansonsten kann ich Ihrer Einschätzung grob zustimmen.

Gruss,
	Daniel Zimmel


Listeninformationen unter http://www.inetbib.de.