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Re: Rechte an Arbeiten (Re: Diplomarbeit "Sicherheit durch Medienmanagement")



On Tue, 4 Nov 2003 22:25:03 +0100
 Kurt Jaeger <lists _at__ complx.LF.net> wrote:
> Hi!
> 
> > > > Studierende haben keine Rechte an Arbeiten, die im
> Rahmen 
> > > > des Studiums entstehen. Das betrifft auch Sperrung,
> 
> > > > Wegschliessung, oder Veroeffentlichung. 
> > > > Daher ist auch ein Verkauf der eigenen Arbeit ohne 
> > > > Einverstaendnis der Hochschule unzulaessig.
> 
> > > Auf welcher Rechtgrundlage beruht I.E. eine derartige
> > > Enteignung der Studierenden?
> 
> > Ich denke, dass Ihnen die Ironie von Herrn Prante
> entgangen ist,
> > die sich in seinem Satz: "Warum soll ein einzelner
> Studierender
> > auch ploetzlich Rechte haben, wenn es
> > noch nicht einmal die paritaetische Mitbestimmung an
> Hochschulen
> > gibt?" unmissverstaendlich ausdrueckte.

Das stimmt so nicht. Mir ist dieser ironisch wirkende Satz
zwar aufgefallen, da aber sonst keine Signale in dem Text
darauf hinwiesen, habe ich ihn fuer eine ernsthafte
Darlegung gehalten. Der Beitrag war IMHO als ironisches
Statement hoechst missverstaendlich.


> 
> > Eine Studienordnung, die das Urheberrecht des
> Studierenden
> > einzuschraenken versuchte, waere schlicht rechtswidrig.
> 
> Hier entsteht eine spannende Diskussion, die mich fragen
> laesst:
> 
> War da nicht kuerzlich eine Aenderung diverser
> Hochschulgesetze,
> welches das geistige Eigentum an Forschungsergebnissen
> zur
> Verwertung der *Hochschule* ueberschreibt ?
> 
> Speziell bei Patenten ? Moeglicherweise auch bei anderen
> Eigentumsformen ?
> 
Nur bei Patenten, es handelte sich um eine Anfang 2002 in
Kraft getretene Aenderung des
Arbeitnehmererfindungsgesetzes, siehe

http://www.google.de/search?q=erfindungen+professoren+hochschule

Klaus Graf


Listeninformationen unter http://www.inetbib.de.