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AW: Rechtsanspruch auf Antwort?



Liebe Kolleginnen und Kollegen, manchmal hilft die Nutzung des eigenen Medium
weiter.

unter http://www.bundestag.de/gremien15/a02/index.html finden Sie recht
ausführliche Informationen zum Thema Petitionen.

Unter anderem findet man folgenden Hinweis:


"2.1 Petitionen

(1) Petitionen sind Eingaben, mit denen Bitten oder Beschwerden in eigener
Sache, für andere oder im allgemeinen Interesse
vorgetragen werden.

(2) Bitten sind Forderungen und Vorschläge für ein Handeln oder Unterlassen
von staatlichen Organen, Behörden oder sonstigen
Einrichtungen, die öffentliche Aufgaben wahrnehmen. Hierzu gehören
insbesondere Vorschläge zur Gesetzgebung.

(3) Beschwerden sind Beanstandungen, die sich gegen ein Handeln oder
Unterlassen von staatlichen Organen, Behörden oder sonstigen
Einrichtungen wenden, die öffentliche Aufgaben wahrnehmen."

Quelle: http://www.bundestag.de/gremien15/a02/verfahrensgrundsaetze.html

Nach meiner Kenntnis der parlamentarischen Arbeit im Bundestag fallen
Bewerbungen eben _nicht_ unter die Rubrik Petitionen.

Das Petitionsrecht ist ein wertvolles Gut, welches im GG absichtlich getrennt
wurde von den übrigen Gesetzgebungs- und
Verwaltungsverfahren.

Herzliche Grüße
Stephan
Orti von Havranek


Listeninformationen unter http://www.inetbib.de.