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Re: Rechtschreibreform



Lieber Herr Lepsky,

> >  Diese Bestimmung ist schon seit zwei Jahren veraltet. Die RSWK
> >  haben sehr schnell auf die Rechtscheibreform reagiert. In der Tat
> >  wurde bei allen Sachschlagwoertern der SWD, die nach der Reform
> >  anders geschrieben wurden und bei denen keine Alternativschreibung
> >  zugelassen ist, die Ansetzungsform des Schlagwortes auf die neue
> >  Schreibung geaendert (die Ansetzungsform ist das, was der/die
> >  BenutzerIn i. d. R. im Katalog am Titel als Schlagwort zu sehen
> >  bekommt). Die alte Schreibung wurde im Schlagwortdatensatz als
> >  Synonym erfasst. Um die Aenderung automatisch und zeitgleich
> >  durchfuehren zu koennen, wurde nach dem von Ihnen beschriebenen
> >  Verfahren vorgegangen. Der Korrekturlauf erfolgte vor vier Jahren.
>
> Dieser Fall ist nicht der problematische, denn wenn eine Schreibung
> nicht mehr gültige Rechtschreibung ist, muss man natürlich die
> Ansetzung ändern. Ich meinte eher diesen:
>
> >  Bei den Begriffen, die in neuer und alter Schreibung zugelassen
> >  sind, bei denen also beide Schreibungen gleich richtig oder falsch
> >  sind, wurde die Ansetzungsform in der SWD nicht geaendert, aber die
> >  andere Schreibung als Synonym erfasst, so dass beide Varianten
> >  suchbar sind. Das ist mehr als vertretbar, denn Aenderungen in der
> >  SWD fuehren in allen Verbuenden, in denen die SWD angewendet wird,
> >  zu mehr oder weniger grossen Nachfolgekorrekturen. Aktuell ist es
> >  in der SWD so, dass fuer die Schreibung von Sachschlagwoertern
> >  grundsaetzlich die aktuelle Rechtschreibung gilt. Alternative
> >  Schreibungen werden als Synonym erfasst. Mit freundlichen Gruessen
> >  Bettina Kunz
>
> Dies bedeutet also doch, dass die alternativen Kann-Bestimmungen nicht
> als durch Rechtschreibreform begründet markiert werden, es also auch
> keine spätere Möglichkeit eines automatischen Wechsels der Ansetzung
> gibt.
Wozu auch. Wenn von zwei aktuell gleichermassen korrekten
Schreibungen mit der naechsten Reform irgendwann dann nur noch
eine zulaessig ist, muss die Ansetzungsform des Schlagwortes in
den betroffenen Faellen geaendert werden. Welche Faelle das sein
werden, kann doch nicht durchgehend vorhergesagt werden. Wir
bewegen uns in der SWD auf dem aktuellen Stand der
Rechtschreibregeln.

> Ich wundere mich zusehends, dass offensichtlich ganz allgemein die
> Möglichkeit eines Erfolgs der Reform in der Zukunft als
> unwahrscheinlich eingeschätzt wird, zumindest interpretiere ich die
> mangelhafte Vorbereitung für eine solche Situation so.

Mit dem Festklopfen der Reform bleiben doch die alternativen
Schreibungmoeglichkeiten in dem Umfang, in dem sie im aktuellen
Rechtschreibduden dokumentiert sind, erhalten, also der Stand,
den wir jetzt haben.

> Ich traue mir eine solche Prognose nicht zu, habe aber eher das
> Gefühl, dass die reformierte Rechtschreibung längst Realität ist,
> Rückkehrwünsche also vergeblich sind.
Selbstverstaendlich wird die Reform nicht rueckgaengig gemacht
werden. Jede Annahme in dieser Hinsicht waere blauaeugig, eine
Ruecknahme in keinem Falle wuenschenswert.
MfG
Bettina Kunz

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Bettina Kunz
*Zentralredaktion Sacherschliessung des GBV
*Fachreferat Psychologie
Nieders. Staats- u. Universitaetsbibliothek
37070 Goettingen
Tel.: 0551 / 39-5379
e-mail: kunz@xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx


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