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AW: Loseblatt-Sammlungen



Sehr geehrte Frau Kühnl,

die Tätigkeiten des Einlegens von Loseblattwerken findet man (natürlich
leider) im BAT nicht angesprochen.
Wir gruppieren unsere Loseblattkräfte durchweg nach BAT VIII Fallgruppe 4
Teil I ein. Ein Bewährungsaufstieg ist möglich. Diese Arbeiten sind bei im
Aufbau schwierig gestalteten Werken nicht ohne einen gewissen Durchblick und
Wendigkeit zu erledigen. Solche Eigenschaften könnten natürlich auch clevere
Hausmeister besitzen oder erwerben, sie haben ihre Fähigkeiten aber eben
eigentlich auf anderen Gebieten. Loseblattwerke sollten auch aus meiner
Sicht nicht gelegentlich von Gelegenheitskräften eingelegt werden. Der
Aufbau der Werke ist durchweg sehr unterschiedlich und kann recht komplex
sein. Er erschließt sich nicht jedem auf den ersten Blick. Die
Einordnungshinweise der Verlage sind manchmal auch nicht sehr transparent,
weshalb auf Dauer angestellte und eingeübte Loseblattkräfte die Arbeiten
wesentlich akkurater und schneller erledigen können. Wenn man bei diesen
Kräften nicht auf gute Qualität achtet, kann man die Loseblattwerke gleich
einstampfen oder sein Geld besser zum Fenster hinauswerfen.

Falls Sie die Werke zum Einlegen auch außer Haus geben würden, vielleicht
bietet ein Freiburger Buchhändler oder gar Ihr Lieferant so etwas an?

Neben den schon genannten Werken über die Arbeitsvorgänge hilft vielleicht
noch dieses Werk von Herrn Umlauf weiter:

Einführung in die Eingruppierung nach dem
Bundes-Angestelltentarifvertrag(BAT, BAT-O) für Mitarbeiter an kommunalen
öffentlichen Bibliotheken : Handreichung zum Umgang mit
Arbeitsplatzbeschreibungen / von Konrad Umlauf
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Autor/Herausgeber:
Umlauf, Konrad
Veröffentlicht:
Berlin: Inst. für Bibliothekswiss., 2000
Seiten:
Getr. Zählung : graph. Darst.
Serien:
Berliner Handreichungen zur Bibliothekswissenschaft ; 54
Schlagwörter:
g.Deutschland | s.Kommunale Bibliothek | g.Deutschland
/t.Bundes-Angestelltentarifvertrag | s.Eingruppierung
s.Kommunale Bibliothek | s.Mitarbeiter | s.Arbeitsplatzbeschreibung
Identifikationsnummer Titel:
8461151

Mit freundlichem Gruß

Dietrich Pannier

Bundesgerichtshof - Bibliothek-
Herrenstrasse 45a, D-76133 Karlsruhe
Tel. +49(0)721 1595248, Fax +49(0)721 1595612
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