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AW: Urheberrecht 2. Korb



Bezieht sich das "soweit die Verlage kein eigenes elektronisches Angebot
macht" auch auf Zeitungsartikel? Das gaebe wohl doch erhebliche Probleme,
oder?

-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Harald Müller [mailto:hmueller@xxxxxxx]
Gesendet: Freitag, 10. September 2004 11:49
An: INETBIB@xxxxxxxxxxxxxxxxxx
Betreff: Urheberrecht 2. Korb



Die DBV-Rechtskommission informiert:

Gestern hat die Bundesjustizministerin eine Presseerklärung zur nächsten
Änderung des Urheberrechtsgesetzes veröffentlicht.
http://www.bmj.de/enid/fa350539c6cbb2ee5947461138794178,0/2u.html

Für Bibliotheken dürfte der Punkt 7 von Interesse sein. Es heißt dort:
"Bibliotheken soll es erlaubt werden, ihre Bestände auch an elektronischen
Leseplätzen zu zeigen...Ferner wird den Bibliotheken der elektronische Versand
von Kopien aus Zeitungen und Zeitschriften sowie kleiner Teile von Büchern als
graphische Datei erlaubt, soweit die Verlage kein eigenes elektronisches
Angebot machen".

Allerdings hat das Ministerium noch keinen Text der geplanten Änderungen
veröffentlicht. Der sogenannte Referentenentwurf wird derzeit in den anderen
Bundesministerien geprüft, bevor er dann von der Bundesregierung als
Gesetzentwurf in den Bundestag eingebracht wird, Deshalb ist es auch jetzt
noch zu früh, um abschließend beurteilen zu können, ob die angekündigten
Änderungen den Beifall der Bibliotheken finden können oder nicht. Die
Bibliotheksverbände werden das Gesetzgebungsverfahren jedenfalls weiterhin
sehr sorgfältig verfolgen.

--
Dr, Harald Müller

Max Planck Institute for Comparative Public Law
and International Law / Library
Im Neuenheimer Feld 535; D-69120 Heidelberg
Phone: +49 6221 482 219; Fax: +49 6221 482 593
Mail: hmueller@xxxxxxx


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