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Re: Urheberrechtsverletzung mal anders



Klemens Wolber schrieb:

ich will noch auf einen Fall aufmerksam machen, der sich mittlerweile bis vor den Bundegerichtshof durchgeklagt hat. Ausgangspunkt sind die Internetseiten www.klassikerwortschatz.uni-freiburg.de und www.freiburger-anthologie.de, auf denen wir in einer anthologischen Zusammenstellung die "wichtigsten" deutschsprachigen Gedichte in einer Auswertung für den Zeitraum 1720 bis 1900 zusammengestellt haben und alle diejenigen Gedichte, die in mindestens drei der ausgewerteten Anthologien auftauchen, in einer Liste / Datenbank auf den oben genannten Seiten auch als Volltext darstellen.

Wenn Sie die Inhalte anstatt eines "© 2000-2002 Freiburger Anthologie" mit einen klaren Lizenz versehen würden, könnten Sie sich einigen Ärger ersparen. Die Creative Commons Initiative bietet dazu eine Reihe vorgefertigter Lizenzen, mit denen sich beispielsweise auch die kommerzielle Nutzung verbieten lässt.


Noch besser ist natürlich die völlige Freigabe als Open Content, damit die Texte für die gesamte Menschheit erhalten bleiben. Nach Ablauf der Förderungsphase oder spätestens wenn alle Beteiligten gestorben sind, sind sonst auch die Daten in der Regel unbrauchbar. Über kurz oder lang wird sich sowieso irgend jemand die Arbeit noch einmal machen müssen, wenn sie nicht einer freien Nutzung zustimmen. Das Projekt Wikisource der Wikimedia Foundation: http://wikisource.org/wiki/Main_Page:Deutsch ist zwar bisher nur ein unprofessioneller Ansatz, aber bezüglich des Urheberrechts ist die Lizensierung unter einer freien Lizenz der einzig sinnvolle Weg.

Gruss,
  Jakob


Listeninformationen unter http://www.inetbib.de.