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Re: Urheberrecht an Inhaltsverzeichnissen? - war: Frage bzgl. Urheberrecht



Zur Antwort Herrn Grafs:

Keine Rechtsberatung, lediglich eine Meinung: Nein. Es ist
mir im urheberrechtlichen Schrifttum auch aus den USA
keinerlei Position bekannt, die Inhaltsverzeichnisse als
urheberrechtlich geschuetzt bezeichnen wuerde.
Ueblicherweise werden TOCs ohne Zustimmung des Verlags
oeffentlich in OPACs eingestellt.
************************************
Die urheberrechtliche Literatur der USA ist hier relativ
unerheblich. Der einschlägige § 53 UrhG macht (auch dort, wo von
"kleinen Teilen" eines Werks oder "Werken von geringem Umfang"
die Rede ist) keine Aussage darüber, welche Teile eines Werks
kopiert werden dürfen. Insofern steht das Inhaltsverzeichnis
zunächst einmal urheberrechtlich auf der gleichen Ebene wie der
Text.

Nicht zulässig ist auf jeden Fall

* das Kopieren für gewerbliche Zwecke (direkt oder indirekt),
* das Ins-Netz-Stellen (auch nicht ins Intranet) jeglicher Kopie,
auch dann, wenn eine analoge (also papierene) Vervielfältigung
erlaubt ist. Einzige Ausnahme § 52a, der die Anlage eines
elektronischen Handapparats gestattet, freilich unter strengen
Auflagen hinsichtlich des Benutzerkreises und der Melde-
/Tantiemenpflicht.


Klaus Döhmer


Listeninformationen unter http://www.inetbib.de.