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AW: Re: DigiZeitschriften



Sehr geehrter Herr Graf, sehr geehrter Herr Steinhauer,

Wenn die VG Wort nicht zustaendig ist, WER ist es dann, jeder einzelne Verlag?
Da muss sich doch eine andere Loesung finden als die von Herrn Graf, naemlich
in INETBIB eine Erklaerung zu seinen Texten abzugeben? ("Daher moechte ich auf
diesem Wege die Verantwortlichen von DigiZeitschriften darauf aufmerksam
machen, dass Aufsaetze/Rezensionen von mir (es kommen nur einige wenige Texte
in ZfdA und PBB in Betracht) vor 1995 nur Open Access im Rahmen von
DigiZeitschriften zur Verfuegung gestellt werden duerfen."

Mit freundlichen Gruessen,

Luise von Loew
Muenchen

-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: owner-inetbib@xxxxxxxxxxxxxxxxxx
[mailto:owner-inetbib@xxxxxxxxxxxxxxxxxx] Im Auftrag von Eric Steinhauer
Gesendet: Donnerstag, 17. Februar 2005 16:34
An: Internet in Bibliotheken
Betreff: Re: Re: DigiZeitschriften

Klaus Graf schrieb:
"Solange § 31 IV UrhG nicht novelliert ist, liegen bei
aelteren Aufsaetzen vor ca. 1995 die Rechte bei den Autoren
und nicht bei den Verlagen. Die VG Wort hat mir mitgeteilt,
sie sei fuer die Verhandlungen mit DigiZeitschriften nicht
zustaendig."

Und das führt bei der rechtssicheren Digitalisierung von Zeitschriften zu
einem kaum zu bewältigenden Arbeitsaufwand, da die Autoren bzw. deren
Rechtsnachfolger herauszufinden und zu fragen sind. Gerade bei verstorbenen
Autoren ist das oft unmöglich. Der 70 Jahre dauernde Schutz verursacht
Arbeitsaufwand, der in keinem Verhältnis zum ökonomischen Wert der
Digitalisate steht. Lustigerweise führt das Urhberrecht zu einer digitalen
"Auferstehung" des 19. Jahrhunderts. Ganz alt und ganz neu reichen sich im
Internet die Hand und weite Teile des 20. Jahrhunderts werden aus Sicht der
online-Welt zum "finsteren Mittelalter".

Eric Steinhauer
http://www.steinhauer-home.de


Listeninformationen unter http://www.inetbib.de.