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RE: Urheberrecht auf bestimmte Worte



Hallo Herr Weiler,

ich schrieb Ihnen, dass es bei Kennzeichen, die nicht als Marke angemeldet
sind, mit kurzen Antworten nicht getan ist.
Auch ein Filmtitel ist ein solches Kennzeichen. Gewöhnlich gibt es hier
Probleme mit dem Wettbewerbsrecht.
Im Übrigen erkenne ich den Zusammenhang Ihrer Frage mit dem Zweck dieser
Mailingliste nicht, den sollten Sie nun vielleicht erläutern.

Mit freundlichen Grüßen

W. Zimmermann


-----Original Message-----
From: owner-inetbib@xxxxxxxxxxxxxxxxxx
[mailto:owner-inetbib@xxxxxxxxxxxxxxxxxx] On Behalf Of Johannes Weiler
Sent: Sunday, March 06, 2005 4:50 PM
To: Internet in Bibliotheken
Subject: RE: Urheberrecht auf bestimmte Worte

Hallo Herr Zimmermann,

danke für die Antwort und für den Hinweis. Ich frage mal konkreter:
>
> Ihre Frage ist in dieser sehr allgemein gestellten Form kaum zielführend
> zu
> beantworten.
> Es kommt immer darauf an, zu welchen Zweck Sie ein Wort benutzen.
>
> Benutzen Sie es "markenmäßig" (um eine Ware oder eine Dienstleistung zu
> kennzeichnen), so kommt es darauf an, ob das Wort als Marke eingetragen
> ist,
> und zwar nicht allgemein sondern für die Art Waren oder Dienstleistungen,
> für die auch Sie es benutzen wollen. Ist es in derselben "Klasse"
> eingetragen, so dürfen Sie es markenmäßig nicht benutzen. Einzelheiten
> regelt das Markengesetz.

Z.B. Darf ich mit einem Wort Werbung betreiben, dass jemand anderes entdeckt
hat. Beispielsweise Filmtitel ohne, dass ich vorher den Urheber dieses Titel
konsultiert habe?

> Beispiele:
> "Nivea" ist eine Produktmarke der Beiersdorf AG und in bestimmten
> Warenklassen eingetragen.
> "Ohne Visionen gibt es keinen Erfolg." ist eine Dienstleistungsmarke des
> Otto-Konzerns als international tätiger  Einkaufscenterbetreiber und in
> bestimmten Dienstleistungeklassen eingetragen.
>
> Schwieriger (und nicht "eben mal" erklärbar) ist es bei Worten, die als
> Unternehmenskennzeichen dienen ohne als Marke eingetragen zu sein.
>
> Darüber hinaus gibt es keine "Sprechtabus".

Doch die gibt es. Insofern, dass der Ton dabei und auch die Intention eine
Rolle spielt.

> Sie sollten erklären, worum es im Kontext (von Recherche- oder
> Bibliotheksdienstleistungen?) konkret geht.
>
> Mit freundlichem Gruß
> Ihr
>
> Wolfgang Zimmermann
>
> -------------------------------------------
> Wolfgang Zimmmermann
> Rechtsanwalt
> PF 26 19 48
> D 20509 Hamburg
>
> Fon: 040 8187 80
> Fax: 040 8187 90
> mailto:post@xxxxxxxxxxxxx
> -------------------------------------------
>
>
>
> -----Original Message-----
> From: owner-inetbib@xxxxxxxxxxxxxxxxxx
> [mailto:owner-inetbib@xxxxxxxxxxxxxxxxxx] On Behalf Of Johannes Weiler
> Sent: Sunday, March 06, 2005 12:16 PM
> To: Internet in Bibliotheken
> Subject: Urheberrecht auf bestimmte Worte
>
> Liebe Liste,
>
> darf man bestimmte Worte nicht aussprechen oder schreiben, weil eventuell
> Urheberrecht darauf bestände? Z.B. bei neuen Wortkreationen, wenn die zu
> Markennamen werden? Bei Bildern kann ich das ja noch verstehen, aber gilt
> dies bei Worten auch?
>
> Mit freundlichem Gruß
>
> Johannes Weiler
>
>
> --
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>
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