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Re: Re: Re: Benutzungsgebühren Staatsbibliothek zu Berlin



Liebe Frau Genest, liebe Liste,

Sie haben sehr schön illustriert, was ich meine: 10 ? für eine
Lexikonkonsultation sind ein rechtswidriger Eingriff in das Grundrecht der
Informationsfreiheit. Es geht im Fall der Staatsbibliothek zu Berlin ja nicht
um die Einsicht in den Brockhaus und andere banale Nachschlagewerke, sondern
um Spezialliteratur, für die diese Bibliothek einen besonderen
Literaturversorgungsauftrag hat.

Dann wäre auch folgender Vergleich für die Berliner Bibliothek zu bedenken.
Sie bildet zusammen mit der DB in Frankfurt und der BSB in München eine
"virtuelle" Nationalbibliothek, vgl. hier etwa die Stellungnahme des
Bundesrates zum Entwurf eines Gesetzes über die Deutsche Nationalbibliothek,
BR-Drs. 396/05, S. 2.

Benutzung der BSB: gebührenfrei!
Benutzung der DB: Tageskarte 5 ?/Monatskarte 13 ?/ Jahreskarte 36 ?.
(Anm.: Die Gebühren der DB wären mit Blick auf die Informationsfreiheit und
den Gleichheitssatz unter Berücksichtigung des Sozialstaatsprinzips ebenfalls
ZWINGEND mit Ermäßigungen für sozial schwache Nutzer zu versehen.)

Dennoch: die Gebühren der Staatsbibliothek fallen bei einer Tagesbenutzung im
Vergleich zu den anderen Teilen der "virtuellen Nationalbibliothek"
Deutschland völlig aus dem Rahmen.

Von daher wäre auch an einen Verstoß gegen §§ 2, 3 Verwaltungskostengesetz zu
denken: Ohne Rückgriff auf grundrechtliche Überlegungen dürfte es schwer sein,
die Angemessenheit von 10 ? für einen Tagesbesuch darzulegen. Das Argument,
man könne ja eine Woche lesen, verfängt nicht, da dies ein aufgedrängter
Vorteil ist, der für einem durchreisenden Bibliotheksbenutzer, wertlos ist.


Eric Steinhauer
http://www.steinhauer-home.de


----- ursprüngliche Nachricht ---------



Liebe Liste!
An dieser Stelle wurden als von der geplanten Abschaffung der Tageskarte in
der SBB-SPK besonders Betroffene vor allem Ausstellungsbesucher und
Touristen genannt. In den Blick genommen sollten aber auch Nutzer genommen
werden, die den Freihandbestand der Stabi zum einmaligen
Nachschlagen/Recherchieren eines bestimmten Sachverhaltes nutzen. Ich
schicke z. B. oft Nutzer unserer Bibliothek in die Osteuropa- bzw.
Kartenabteilung  mit dem Hinweis, sie könnten für 1? am Automaten eine
Tageskarte ziehen(u. a. das zwölfbändige geografische Wörterbuch"Slownik
geograficzny Krolestwa Polskiego i innych krajow slowianskich" (1880-1902)
sowie diverse Orts- und Familiennamenslexika ist im KOBV nur in der
Staatsbibliothek nachgewiesen). 10 ? wäre für einen solchen Besuch, wo
völlig unklar ist, ob man auf die jeweilige Fragestellung eine
weiterführende Information findet, eine unangemessen hohe Investition.
Annekathrin Genest




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