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Re: Lizenzgebühr



Liebe Frau Mayer,

wenn Sie den Film nur Einzelnutzern, sei es an Einzelsehplätzen in der
Bibliothek oder zur Ausleihe nach Hause zur rein privaten Nutzung zur
Verfügung stellen, ist das keine öffentliche Vorführung. Dasselbe gilt
für Schulklassenvorführen in einem Klassenverband (nicht bei allgemeinen
Vorführungen außerhalb des Klassenverbands) Siehe dazu diese
Stellungnahme des FWU
http://www.fwu.de/recht.html#top2

Insofern sind die Begründungen der Fernsehanstalt falsch.

Das Problem in Ihrem Fall, ist ob der Rechteinhaber die Kassette
wirklich in Verkehr gebracht hat und sie sie gekauft haben, so dass das
sog. Erschöpfungsprinzip gilt. Wenn Sie einer Lizenz zugestimmt haben,
also kein Kauf stattgefunden hat, müssen Sie sich m.E. nach den
Bedingungen des Lizenzgebers richten. Im übrigen kann ein Rechteinhaber
einen Film zu dem von ihm gewünschten Preis zum Verkauf anbieten.
Allerdings haben die öffentlich-rechtlichen Anstalten bei den meisten
Titeln ein Monopol, und da fängt das eigentliche (kulturpolitische)
Problem an.

Vielleicht können hier Juristen noch einmal dazu Stellung nehmen. Wir
haben öfter mit demselben Problem zu tun.

Herzliche Grüße
Peter Delin/Videolektorat

Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Videolektorat
Blücherplatz 1
10961 Berlin

Tel.: 030/90226-198
Fax.: 030/90226-290
email: delin@xxxxxx
http://www.zlb.de/index.html


 

Kathrin Mayer schrieb:
> 
> Liebe Kolleginnen und Kollegen,
> 
> in der Hoffnung, daß dies der schnellste Weg zur gewünschten Information ist, ohne Paragraphen zu wälzen....
> 
> Ist die folgende Aussage einer Rundfunkanstalt richtig, bei der wir einen Mitschnitt eines Fernseh-Beitrages über einen Künstler auf Video für die Bibliothek angefordert haben, der zu Recherchezwecken von einzelnen Personen in der Bibliothek eingesehen werden kann (also keine »öffentliche Vorführung« ist):
> 
> »Da es sich bei Vorführungen zu Dokumentations-, Schulungs-, Unterrichts- und Seminarzwecken um öffentliche Vorführungen handelt - auch die Vorführung innerhalb einer Schulklasse oder Ansicht unter Kollegen am Arbeitsplatz und Archivierung in Bibliotheken sind laut Urhebergesetz öffentliche Vorführungen -, wird eine Lizenzgebühr nicht unter ? 260,-- zzgl. 7% MwSt. fällig.«
> 
> ...ist wirklich allein die Archivierung und die Einsicht von Einzelnen eine »öffentliche Vorführung« die diese immensen Lizenzgebühren rechtfertigt??
> 
> Herzlichen Dank und mit sonnigen Grüßen
> 
> Kathrin Mayer
> 
> ? ? ? ? ? ? ? ?
> 
> Institut für moderne Kunst Nürnberg
> Kathrin Mayer
> Archiv / Bibliothek
> Luitpoldstraße 5
> 90402 Nürnberg
> 
> Tel. 0911 - 240 21 16
> Fax 0911 - 240 21 19
> 
> mayer@xxxxxxxxxxxxxxxxx
> www.moderne-kunst.org


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