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Re: [InetBib] Zustimmung des Betreuers bei E-Publikation derMagisterarbeit



Vielen Dank an Herrn Steinhauer für seine fundierte Zusammenfassung 
und den Folgerungen, denen man nur zustimmen kann.

Wir haben an der TU Berlin eine Regelung wie in Göttingen, propagieren 
das aber kaum, weil es einige praktische Probleme gibt.

Hauptschwierigkeit: wer garantiert, dass die überspielte digitale 
Diplomarbeit auch die abgegebene ist? Bei digitalen Dissertationen 
kontrollieren wir selbst, weil wir zum einen immer mit der Print-Version 
(3 Ex. müssen so abgegeben werden) vergleichen, zum anderen die Datei 
von der CD durch uns auf den Archivserver überspielt wird.

Bei den Massen an Abschlussarbeiten (pro Jahr etwa 2.000 an der TU) 
geht dieses Verfahren nicht mehr, Print-Versionen wollen wir weder 
durchsehen noch aufstellen.
Von der Technik her kann zwar jede/r Student/in die Arbeit 
selbstständig auf unseren OPUS-Server laden, aber wir haben das nicht 
freigegeben, weil ein Kontrollmechanismus fehlt.

Unsere Idee: zu jeder Arbeit müssen 2 Erklärungen abgegeben werden,
und zwar:

a) Einverständniserklärung des/r Autors/in mit dem öffentlichen 
   Anbieten (wie bei den Diss. jetzt auch schon)

b) Authetizitätsbestätigung des Instituts (Hochschullehr., Assist.), 
   dass die digitale Version identisch mit der geprüften ist.

Praktiziert das schon jemand oder gibt es eine andere Lösung?

Schöne Grüße
Rüdiger Schneemann

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