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Re: [InetBib] Zustimmung des Betreuers bei E-Publikation derMagisterarbeit



On Tue, 15 Nov 2005 11:36:51 +0100
 Rüdiger Schneemann <schneemann@xxxxxxxxxxxxxxx> wrote:

Hauptschwierigkeit: wer garantiert, dass die überspielte
digitale 
Diplomarbeit auch die abgegebene ist? 

Leuchtet mir ueberhaupt nicht ein, wieso das wichtig ist.
Wenn ich eine Dissertation veroeffentliche, moechte ich als
Autor - und das ist auch von § 12 UrhG abgesichert - die
bestmoegliche Version publizieren, also ggf. mit
eingearbeiteten Verbesserungen. Welchen - verwerflichen -
Grund sollte ein Kandidat haben, eine andere Fassung
einzureichen, die der TU Berlin Schaden zufuegt?

Kann mir mal jemand erklaeren, welchen Nutzen das von Herrn
Schneemann ohne jegliche Begruendung deklarierte
Festklammern an der eingereichten Fassung hat?

Soweit kein Missbrauch konkret zu belegen ist, hat jeder
das Recht, eine Arbeit in der Form zum Druck zu bringen,
die ihm persoenlich genehm ist. Und der Fachbereich hat da
gar nichts zu melden (auch wenn anderes grundgesetzwidrig
in Hochschulsatzungen stehen mag).

Im uebrigen stimme ich mit Herrn Steinhauer nicht ueberein,
was seine Ansicht ueber die Rechtmaessigkeit der Bindung
der Veroeffentlichung an das Votum nur des Betreuers
bindet. Er hat hier nur seine sattsam bekannten
Auffassungen von Ende 2004 wiederholt.

Klaus Graf



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