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Re: [InetBib] Zustimmung des Betreuers beiE-PublikationderMagisterarbeit



Neben der digitalen Signatur, die die Autorenschaft und Integrität der
Arbeit rechtlich einwandfrei absichert, kann oder sollte auch ein
zertifizierter Zeitstempel eingebunden werden. Damit wird auf dem selben
hohen Rechtsniveau, nämlich Signaturgestez konform, der Zeitpunkt der
Veröffentlichung festgehalten. Darüberhinaus ergibt sich damit auch eine
Versionskontrolle, die in diesem Beitrag angesprochen wurde:
Wenn ich eine Dissertation veroeffentliche, moechte ich als
Autor - und das ist auch von § 12 UrhG abgesichert - die
bestmoegliche Version publizieren, also ggf. mit
eingearbeiteten Verbesserungen.

Jochen U. Bruening
Universitaet Konstanz, FB Informatik und Informationswissenschaft
Tel.: 07531/88-2410  Mobil: 0170-7422617 skype: jochenbruening
Email: jochen.bruening@xxxxxxxxxxxxxxx


-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: inetbib-bounces@xxxxxxxxxxxxxxxxxx
[mailto:inetbib-bounces@xxxxxxxxxxxxxxxxxx]Im Auftrag von Rainer Kuhlen
Gesendet: Dienstag, 15. November 2005 16:27
An: Internet in Bibliotheken
Betreff: Re: [InetBib] Zustimmung des Betreuers
beiE-PublikationderMagisterarbeit


natürlich muss die Arbeit ein zertifizierte digitale Signatur haben.
RK

Rüdiger Schneemann schrieb:
Klaus Graf schrieb:

On Tue, 15 Nov 2005 11:36:51 +0100
Rüdiger Schneemann <schneemann@xxxxxxxxxxxxxxx> wrote:


Hauptschwierigkeit: wer garantiert, dass die überspielte
digitale
Diplomarbeit auch die abgegebene ist?

Leuchtet mir ueberhaupt nicht ein, wieso das wichtig ist.


Sie sind vielleicht ein Spassvogel: wenn wir als TU eine Examensarbeit
als von A geschrieben deklarieren, dann muss die Arbeit von A
auch drinnen sein, und nicht irgendein Hybride oder gar eine
Juxversion.


Wenn ich eine Dissertation veroeffentliche, moechte ich als
Autor - und das ist auch von § 12 UrhG abgesichert - die
bestmoegliche Version publizieren, also ggf. mit
eingearbeiteten Verbesserungen.


Das können Sie gern tun, dann aber nicht als die verteidigte bzw.
mit dem Promotionsausschuß abgesprochene Dissertation, sondern als
Variante oder sonst was (worauf wir in den Metadaten der Diss.
auch verlinken können, das ist kein Problem)


Welchen - verwerflichen -
Grund sollte ein Kandidat haben, eine andere Fassung
einzureichen, die der TU Berlin Schaden zufuegt?


Keine Ahnung, aber das gibt es halt (und das wissen Sie auch).


Soweit kein Missbrauch konkret zu belegen ist, hat jeder
das Recht, eine Arbeit in der Form zum Druck zu bringen,
die ihm persoenlich genehm ist. Und der Fachbereich hat da
gar nichts zu melden (auch wenn anderes grundgesetzwidrig
in Hochschulsatzungen stehen mag).


Natürlich kann jeder seinen Senf so publizieren oder ins Web stellen,
wie er will, aber eben nicht, wo er will. Wenn wir als TU-Server sagen,
diese Arbeit von A ist die abgenommene Examensarbeit, dann verbindet
man damit einen gewissen Wahrheitsgehalt - und den wollen wir nicht
aufweichen lassen.

Schöne Grüße
Rüdiger Schneemann

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| schneemann@xxxxxxxxxxxxxxx | Fasanenstr. 88      D-10623 Berlin |
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Prof. Dr. Rainer Kuhlen
UNESCO Chair in Communication
Department of Computer & Information Science - University of Konstanz
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email: rainer.kuhlen@xxxxxxxxxxxxxxx
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Berlin: +49 (0)30 27594241; Fax: ...260
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* Executive Board of HI (Society for Information Science e.V.)
* Speaker of the Coalition "Copyright for Education and Science"
* Chair of FA-CI (Committee for Information and Communication of the
German Commission for UNESCO)
* Chair of NETHICS e.V. (Ethics in the Net) - www.nethics.net





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