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[InetBib] Newsletter Urheberrecht, T.2.



Die zweite Hälfte des neuesten ?Newsletter Urheberrecht? vom Justiziar
des Börsenvereins.
Frauke Mahrt-Thomsen
 
4.      Enforcement-Richtlinie: BMJ legt Referentenentwurf vor 
Ebenfalls in der Winterpause hat das BMJ einen Referentenentwurf zur
Umsetzung der sog. Enforcement-Richtlinie der EU vorgelegt. In diesem
ist immerhin die zentrale Forderung der Rechtsinhaber nach der Schaffung
eines gesetzlichen Auskunftsanspruchs gegenüber Internet-Provider bei
Urheberrechtsverletzungen von deren Kunden in unvollkommener Weise
berücksichtigt worden. Unter dem Strich ist aber auch dieser
Gesetzentwurf eine Enttäuschung. So will das BMJ davon absehen, bei
ungenehmigten Nutzungen geschützter Werke die doppelte Lizenzgebühr als
Schadensersatz gesetzlich zu verankern. Ebenfalls (noch) nicht
berücksichtigt wurde die Forderung des Börsenvereins nach einer
Erstreckung der Urhebervermutung des § 10 UrhG auf Verlage.
Derzeit bereitet die Rechtsabteilung des Börsenvereins die Stellungnahme
zu diesem weniger dringlichen Gesetzentwurf vor. In einem der nächsten
Newsletter werden wir auf dieses Thema zurückkommen.
 
5.      Übersetzervergütung: Aktueller Prozess- und Verhandlungsstand 
In Sachen Übersetzerhonorare hat es seit dem letzten Newsletter keine
neuen Urteile gegeben, nachdem das Landgericht Hamburg die Verkündung
der Entscheidungen in den bei ihm anhängigen drei Verfahren inzwischen
zum fünften Mal (!) - nun auf den 20. Februar - verschoben hat. Dafür
sind auf der Website des Börsenvereins inzwischen auch drei zuvor noch
nicht in Wortlaut und Begründung vorliegende Urteile des Landgerichts
München vom Dezember eingestellt:
http://www.boersenverein.de/de/69181?rubrik=82993
<http://www.boersenverein.de/de/69181?rubrik=82993&skip=20> &skip=20.
Bemerkenswert ist, dass das Gericht in einem Fall auch bei einem
Sachbuch, durch dessen Übersetzung der Kläger ein rechnerisches
Monatseinkommen von mehr als 4.100 Euro erzielt hat, von einer
?unangemessenen? (und nicht etwa von einer ?überangemessenen?) Vergütung
ausgegangen ist.
Fortgeführt wurden hingegen die Gespräche zwischen Vertretern des
Übersetzerverbands und der Verlagsgruppe Random House. Obwohl bei dem
Treffen im Januar seitens des Verlages bewusst kein verändertes Angebot
für eine ?gemeinsame Vergütungsregel? für literarische Übersetzer
vorgelegt wurde, ergab sich ein ungewöhnlich langer und konstruktiver
Austausch. Dabei wurde erkennbar, dass auch den Vertretern der
organisierten Übersetzer die Problematik der jüngsten Gerichtsurteile
inzwischen bewusst ist. Von beiden Seiten wurde weitgehend ungeschützt
über Wege zu einer Verhandlungslösung diskutiert. Am Ende vertagten sich
die Delegationen auf die Leipziger Buchmesse. Bis dahin wollen die
Beteiligten jeweils für sich berechnen und diskutieren, ob die
Festschreibung einer degressiven Beteiligungsstaffel - bei der mehr
übersetzte Titel nach Verrechnung des Normseitenhonorars zu
Zusatzhonoraren führen, während die sehr gut verkäuflichen Bücher den
Übersetzern geringere Einnahmen als bisher bringen - zu einer Einigung
führen könnte.
Innerhalb einer breiteren Gruppe von Verlegern wird dieses Modell am 20.
Februar erörtert werden. An diesem Tag findet in Frankfurt ein vom
Verlegerausschuss des Börsenvereins organisiertes Gespräch zwischen
Vertretern von Literaturagenturen und Publikumsverlagen statt, das sich
ebenfalls um die Problematik der Übersetzerhonorare drehen wird.
Der Vollständigkeit halber sei abschließend erwähnt, dass der
Börsenverein entgegen einer früheren Ankündigung nun doch davon absieht,
ein steuerrechtliches Gutachten zu der Frage in Auftrag zu geben, ob
infolge der jüngsten Übersetzerurteile die Bildung von Rückstellungen
für Honorarnachforderungen in den Bilanzen der Publikumsverlage geboten
ist. Dies muss letztlich jeder Verlag individuell für sich entscheiden.
 
6.      Urhebervertragsrecht: FDP-Fraktion beantragt Bericht der
Bundesregierung 
Am vergangenen Donnerstag wurde im Plenum des Deutschen Bundestags ein
Antrag der FDP-Fraktion behandelt, der unter anderem die Aufforderung an
die Bundesregierung enthält, über die bisherigen Erfahrungen mit dem
neuen Urhebervertragsrecht Rechenschaft abzulegen
(http://dip.bundestag.de/btd/16/002/1600262.pdf). Mit der Erstattung
eines entsprechenden Berichts ist noch in der ersten Hälfte dieses
Jahres zu rechnen. Er dürfte Aufschluss darüber geben, ob sich die
Regierungsfraktionen bereits in der laufenden Legislaturperiode
Korrekturen am Urhebervertragsrecht vorstellen können oder dem Gesetz
vorerst noch eine längere Erprobungszeit einräumen wollen. Derzeit ist
bei den Regierungsfraktionen in dieser Frage noch eine Tendenz zur
Zurückhaltung erkennbar, wie sich aus dem Protokoll der recht lebhaften
und interessanten Bundestagsdebatte ergibt:
http://dip.bundestag.de/btp/16/16014.pdf (relevant sind die Seiten 107
bis 111 des angezeigten Dokuments).
 
Mit freundlichen Grüßen 
Christian Sprang 
 
P.S.: Mitglieder des Börsenvereins können diesen Newsletter sowie auch
die Newsletter zum Preisbindungs- und Wettbewerbsrecht und zum
Steuerrecht jederzeit durch einen Anruf in der Rechtsabteilung
(069/1306314) oder per Mail (rechtsabteilung@xxxxxxx) an- und
abbestellen.
<<Commission - 13.01.06.pdf>> 
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RA und Mediator Dr. phil. Christian Sprang 
Justiziar 
Großer Hirschgraben 17-21 
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Telewfon: +49 69 13 06-313 
Telefax: +49 69 13 06-301 
E-Mail: sprang@xxxxxxx 
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