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Re: [InetBib] Preis- und Vertragsgestaltung bei STM-Zeitschriften



Lieber Herr Eberhardt,

in Verbindung mit der Umschichtung von Zeitschriftenabonnements zu Lasten 
kleinerer Verlage und zu Gunsten großer Anbieter schrieben Sie:

<Zitat> "Aus meiner bibliothekarischen Sicht wäre es geboten, dass die 
Verlage auch untereinander ins Gespräch kommen! Das Engagement des Börsenvereins
ist da für mich so erstaunlich, weil ich das Gefühl habe, dass sich
selbst mit einer rechtlichen Regelung im Sinne der Verlage das Problem
der kleinen Verlage nicht lösen wird."

Hinsichtlich der Preis- und Vertragsgestaltung verschiedener Anbieter 
wissenschaftlicher Zeitschriften gehen die Ansichten innerhalb des 
Verlegerlagers gewiss auseinander. Sicherlich wissen Sie, dass die 
EU-Kommission hierzu eine Studie bei einer Forschungsgruppe der Universität 
Leiden in Auftrag gegeben hat. Diese Studie liegt dem zuständigen Kommissar 
seit einigen Wochen in einer Entwurfsfassung vor. In diesem Entwurf wird die 
Behauptung aufgestellt, dass es in bestimmten Bereichen (STM) bzw. seitens 
bestimmter Anbieter eine missbräuchliche Preisgestaltung gebe. Den Verfassern 
der Studie ist allerdings entgegengehalten worden, aufgrund schwerwiegender 
methodologischer Fehler zu falschen Ergebnissen gekommen zu sein. Der Kommissar 
sucht jetzt kurzfristig das Gespräch mit den Entwurfsverfassern, um sich ein 
Bild zu machen und danach über das Ob und Wie der Veröffentlichung der Studie 
zu entscheiden. Wenn alle Beteiligten bei den Auseinandersetzungen um diese 
Studie rational diskutieren würden (was ich, offen gestanden, allerdings nicht 
erwarte), dann stände uns in den nächsten Wochen ein echter Erkenntnisgewinn 
bevor.

Der Börsenverein kann zu dieser Thematik ebenso wenig Stellung beziehen wie er 
eine Empfehlung aussprechen könnte, lieber in Buchhandlung A als in 
Buchhandlung B zu kaufen. Er kann jedoch darauf hinweisen, dass es selbst bei 
Bestehen von Missständen ein Irrweg wäre, diese durch die Schaffung neuer bzw. 
die Erweiterung bestehender Urheberrechtsschranken zu beseitigen. Das ist 
juristisch nicht geboten, weil es bessere Lösungswege im Kartellrecht gibt, und 
würde das Kind mit dem Bade ausschütten. Alle Verlage, egal ob klein oder groß, 
sind nämlich auf ein starkes Urheberrecht angewiesen, für das der Börsenverein 
eintritt. Unser Ziel ist von einem Kollegenverband kürzlich mit folgenden 
Worten umschrieben worden: "It is the competitive and well-functioning market, 
and not governments, that must choose which business models and which 
publishers are best equipped to stay apace of the ever-increasing demand for 
information exchange." Ganz unabhängig von der Frage, ob es derzeit in allen 
Bereichen diesen idealen Markt wirklich gibt, ist eindeutig, dass ein solcher 
ohne ein starkes Urheberrecht undenkbar ist.

Mit freundlichen Grüßen

Christian Sprang (Börsenverein)




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