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Re: [InetBib]Urheberrechtsentwurf §52b und Verlage - Veränderungen bitte statt Debatten



Lieber Herr Cazan,

ich stimme Ihnen voll und ganz zu!

Die Bibliotheken an den Hochschulen sollen den dort erzeugten content nicht 
bloß verzeichnen, sondern auch verbreiten. Der wirksamste Weg scheint mir über 
die Prüfungsarbeiten, vor allem die Promotionen zu führen. Hier kann die 
Hochschule die Bedingungen des Publizierens in ihren Prüfungsordnungen 
weitgehend diktieren. Wenn neben einer elektronischen Fassung immer auch eine 
gedruckte Lesefassung, am besten im hochschuleigenen Verlag, angeboten wird, 
dann können wir uns von einem entbehrlichen Teil des Verlagswesens frei machen, 
nämlich von den "Dissertationsverlagen". Im Kontext der heutigen 
Informationsinfrastruktur sind sie ein Anachronismus, der sich einzig und 
allein wegen der noch gegebenen größeren Sichtbarkeit der Publikation bei den 
besseren Dissertationen halten kann. Für die durchschnittlichen und 
unterdurchschnittlichen Arbeiten sind herkömmliche Verlagsprodukte nur noch 
überteuert, ärgerlich und gehören abgeschafft.

Hier müssen wir in den Bibliotheken einfach handeln und zwar nach zwei Seiten:

1. Bereitstellen der nötigen Informationsinfrastruktur durch einen nachhaltigen 
Hochschulserver einerseits und einen darauf aufsetzenden Hochschulverlag 
andererseits. 

2. Durch Anregen und Hinwirken von Veränderungen im hochschuleigenen 
Satzungsrecht durch Einführung eines elektronischen Pflichtexemplars.

Eric Steinhauer
http://www.steinhauer-home.de



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