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AW: AW: [InetBib] Thüringer Bibliotheksgesetz



Lieber Herr Steinhauer,

da Behördenbibliotheken aber immer irgendwie in "Nöten" sind,
wäre es doch sicher sinnvoll, bei einem neuen Gesetz diese 
gleich einzubeziehen. Zumal diese ja auch aus Landesmitteln
finanziert werden. Oft scheitert es am Verständnis für diese
Bibliotheken durch den jeweiligen Behördenleiter. Es wäre also 
wirklich wünschenswert, diese Bibliotheken namentlich mit zu-
erwähnen, damit es auch für alle verständlich ist.

Viele Grüße
Claudia Ritter

 

-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: inetbib-bounces@xxxxxxxxxxxxxxxxxx 
[mailto:inetbib-bounces@xxxxxxxxxxxxxxxxxx] Im Auftrag von Eric Steinhauer
Gesendet: 15. März 2006 12:31
An: Internet in Bibliotheken
Betreff: Re: AW: [InetBib] Thüringer Bibliotheksgesetz 

Liebe Frau Ritter,

für Behördenbibliotheken gibt es in der Tat keinen eigenen Paragraphen. Da sie 
vornehmlich Dienstbibliotheken sind, schien eine gesonderte Regelung ihrer 
Aufgaben nicht sinnvoll.

Allerdings wäre das ThürBibG auch für diese Bibliotheken nicht ohne Relevanz. § 
1 Abs. 1 S. 1 und 2 gilt natürlich auch für sie, das heißt: allgemeine 
Zugänglichkeit für jederman im Rahmen der Benutzungsbestimmungen.

Viele Grüße
Eric Steinhauer


 



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