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[InetBib] wikified OCR, copyfraud (was: Weimarer Monographien Digital - kritisch geprueft)



Hallo,

ich stürze mich nur mal auf Ausschnitte:

On Wed, 24 May 2006 02:52:40 +0200 "Klaus Graf"
<klaus.graf@xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx> wrote:

* Wird einem Faksimile-Digitalisat auch ein E-Text
beigegeben?

Nein. Gehoert sicher noch zur "Kuer", sollte aber bald
"Pflicht" werden, da z.B. die Fraktur-OCR enorme
Fortschritte gemacht hat. Ein "schmutziger" OCR-Text
koennte in einem Wiki analog zu Wikisource gemeinsam
verbessert werden.

http://de.wikisource.org/wiki/Hauptseite

...interessanter Gedanke. Gibt es hierzu bereits Beispiele, wie eine
konkrete Zusammenarbeit mit Digitalisierern aussehen kann bzw. wie so
ein Workflow ausgestaltet werden kann?

und: ist es realistisch, mit der kritischen Masse an
bearbeitungsbereiten Lesern auch auf den eigenen Plattformen der
Digitalisierer zu rechnen? 

Die letzte Frage deutet darauf, dass möglicherweise ja nicht nur die
Korrektur, sondern die OCR insgesamt aus praktischen von einer
Institution erledigt werden könnte/sollte, die diese kritische Masse an
Lesern aufbringt. Ich halte es jedenfalls für recht unwahrscheinlich,
dass viele die nötige Einarbeitungszeit aufbringen werden, sich an
verschieden ausgestaltete Edit-Portale zu gewöhnen.

[...] Stattdessen liest man einmal mehr dreisten Copyfraud [...]
Deutsche Bibliotheken behalten sich als die groessten
Open-Access-Heuchler vor dem Herrn gern Rechte vor, die sie
nicht haben.

Nun, das leichtsinnige "Dranklatschen" eines undifferenzierten
Copyright-Vermerks an alle Seiten muss sich zumindest auch die zitierte
wikisource vorwerfen lassen. Jedenfalls bezweifle ich doch sehr, dass
das am 24. Dezember 1349 verfasste Testament Claus Kienast's unter der
GNU FDL lizenziert wurde (oder dass ausreichende Schöpfungshöhe mit der
Abschrift gegeben wäre).

Ein "fraud", also "Betrug", im strafrechtlichen Sinn erfordert übrigens
einen Vermögensschaden und die Bereicherungsabsicht. Ich bezweifle,
dass hier irgendwas davon vorliegt. Wenn, dann würde ich vielleicht von
"Urheberrechtsanmaßung" sprechen (gerade im zitierten Fall, da ja die
Stiftung mehr oder weniger behauptet, Rechtsnachfolger der Urheber zu
sein...). Allerdings nicht bei jedem Image, sondern nur auf der
Sammlungs-Startseite. Aber es wird wohl niemand auf die Idee kommen,
hier gar eine nach §107 I Nr. 2 2. Alt. UrhG strafbare Handlung zu
sehen, da es ja schon recht deutlich (geblieben) ist, wer jeweils der
Urheber des Originals ist und dass das Digitalisat _nicht_ das Original
ist. Somit bleiben wohl allenfalls Unterlassungsansprüche, die aber
natürlich nur dem Urheber bzw. dem Rechtsnachfolger zustehen.

-hwh



Listeninformationen unter http://www.inetbib.de.