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AW: AW: [InetBib] Petition zur Unterstützung der Goethe-Institute und deren Bibliotheken



Liebe Frau Lampoltshammer,   
Danke fuer den Hinweis! Der entscheidende Satz in der angegebenen Quelle ist 
wohl:"Mit dem Petitionsrecht steht für alle Menschen in der Bundesrepublik 
Deutschland ein direkter Weg zum Parlament offen."
In der Petition gibt es inzwischen mehrere Unterschriften, die NICHT mit 
Deutschland gekennzeichnet sind? Die zählen doch wohl auch ???
Mit freundlichen Gruessen, 
Luise von Loew 



-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: inetbib-bounces@xxxxxxxxxxxxxxxxxx 
[mailto:inetbib-bounces@xxxxxxxxxxxxxxxxxx] Im Auftrag von Cornelia 
Lampoltshammer
Gesendet: Freitag, 25. August 2006 15:14
An: Internet in Bibliotheken
Betreff: Re: AW: [InetBib] Petition zur Unterstützung der Goethe-Institute und 
deren Bibliotheken

Liebe Frau von Löw,

im Internetauftritt des Bundestags findet man auf 
http://www.bundestag.de/ausschuesse/a02/onlinepet/index.html diesen Hinweis:

"Das Petitionsrecht gilt für jedermann, für Erwachsene wie 
Minderjährige, für Deutsche, Menschen anderer Herkunft aber auch z.B. 
für Inhaftierte und Geschäftsunfähige. "

Viele Grüße von der Ostsee
Cornelia Lampoltshammer
UB Greifswald / Infotheke


Löw Luise von schrieb:
Lieber Herr Kaiser, 

Sind Sie sicher, dass auch "Nichtdeutsche" unterzeichnen können? (Eventuell 
müssen sie in Deutschland leben?) Die Richtlinie für die Behandlung von 
öffentlichen Petitionen (öP) gem. Ziff 7.1 (4) der Verfahrungsgrundsätze 
spricht von "Bürgerinnen und Bürgern sowie den Abgeordneten des Deutschen 
Bundestages" ...

Mit den besten Grüßen und vielen Dank für Ihre Initiative!

Luise von Löw



Listeninformationen unter http://www.inetbib.de.