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Re: [InetBib] Bücher zu Konfetti



Ich denke, man kann die unsaegliche Position dieses
Bibliotheksjuristen nur mit Abscheu quittieren.

Aussonderung von Bibliotheksgut erfolgt immer im Rahmen der
fachlichen Standards, zu denen nach klarem Konsens der
Altbestandsbibliothekare die Einsicht gehoert, dass man
Altbestaende tunlichst nicht vernichtet. Das Handbuch der
historischen Buchbestaende definiert Altbestaende
bekanntlich als Buecher vor 1900. Fuer eine kirchliche
Bibliothek wie die UB Eichstaett gelten die fachlichen
Richtlinien der entsprechenden Arbeitsgemeinschaft
http://archiv.twoday.net/stories/2804757/

Und in den von Mueller zitierten Richtlinien heisst es
ausdruecklich: "Historisch gewachsener Altbestand bis etwa
1830/1850 ist von Aussonderungen in der Regel ausgenommen"
http://www.bib-bvb.de/AuB/richtlin.html

Altbestaende sind nach Urteil der Wissenschaft
Geschichtsquellen und nicht ohne Grund hat man in Muenster
 die angeblich so wertlosen Kapuzinerbibliotheken zum
Gegenstand einer Ausstellung gemacht.
http://del.icio.us/Klausgraf/Kapuzinerbibliotheken

Wer undokumentiert Geschichtsquellen vernichtet ist fuer
mich ein Verbrecher und wer dieses schaendliche
Vernichtungswerk auch noch rechtfertigt ...

Klaus Graf  
  



Listeninformationen unter http://www.inetbib.de.