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Re: [InetBib] OA ist Pflicht! Satzung für Universitätsverlag Ilmenau



geht schon in die richtige Richtung; aber man lässt den Autoren die Wahl zwischen "sofort" OA oder OA innerhalb eines Jahres. Letzteres ist wohl kaum als OA anzusehen.
RK

Eric Steinhauer schrieb:
Liebe Liste,

im Verkündungsblatt der Technischen Universität Ilmenau Nr. 27/2007
vom 26. März 2007 wurde die "Benutzungsordnung für den
Universitätsverlag Ilmenau" als Satzung publiziert.

Das Besondere am Ilmenauer Universitätsverlag ist die Verpflichtung
der Autoren zu Open access. Ohne Open access gibt es kein Buch! Links
zum Volltext sowie einige Hinweise über den Sinn einer
satzungsrechtlichen Regelung finden sich hier: http://bibliotheksrecht.blog.de/2007/03/27/satzung_fur_den_universitatsverlag_ilmen~1985530


Der Universitätsverlag Ilmenau ist Teil von ilmedia, einem
Dienstleistungsverbund für wissenschaftliches Publizieren an der TU
Ilmenau.

Mit dem Erlaß der Satzung für den Universitätsverlag ist nach der
Markenanmeldung von ilmedia (Markenblatt 12 [2006], Heft. 47, S.
18.492) ein weiterer wichtiger Schritt in der rechtlichen
Konsolidierung der Publikationsdienstleistungen an der TU Ilmenau
erreicht.

Viele Grüße aus Thüringen Eric Steinhauer


--
Prof. Dr. Rainer Kuhlen
Department of Computer and Information Science
University of Konstanz, Germany
URL: kuhlen.name -phone/Konstanz: 0049 7531 882879
Speaker of the Coalition "Copyright for Education and Science"
http://www.urheberrechtsbuendnis.de/
URL: www.kuhlen.name
Email: rainer.kuhlen@xxxxxxxxxxxxxxx
till March 31st 2007 in Los Angeles
2125 Selby Avenue - Los Angeles, CA, 90025
phone: (001) 310 470 4018



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