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Re: [InetBib] Antw: Info zur Nationallizenz RGZ / RGSt



Liebe Kolleginnen und Kollegen,

ich kann die Frustration der KollegInnen aus den öffentlichen Bibliotheken
gut verstehen.

Generell sind die Berechtigungszuteilungen der Nationallizenzen nicht
immer einleuchtend und transparent. Die kirchlich-wissenschaftlichen
Bibliotheken sind aus gutem Grund auch nicht über alle Zuordnungen
glücklich. Es ist etwa paradox, dass gerade spezifisch theologische
Volltextdatenbanken, wie z.B. Acta Sanctorum Database, an allen
staatlichen (und sogar privaten) Hochschulen verfügbar sein sollen, aber
nicht an kirchlichen oder generell an theologischen Spezialbibliotheken
(Was will man an einer Wirtschafts-Hochschule mit theologischen
Quellentexten?).

Ich vermute hier wie da dieselben Ursachen: Die Nationallizenzen wurden
ausgehandelt von VertreterInnen der grossen wissenschaftlichen
(Universal-)Bibliotheken. Die DFG fördert Wissenschaft nicht nur, sie
verengt sie gelegentlich auch auf bestimmte institutionelle
Zusammenhänge.

Die manchmal schwer nachvollziehbaren bibliothekstypologischen
Zuordnungen sind umso unbegreiflicher als es ja ohnehin erfreulicher Weise
jeder wissenschaftlich tätigen Einzelperson in Deutschland möglich sein soll,
die Nationallizenzen in vollem Umfang zu nutzen. Die Bibliotheken haben
also ohnehin "nur" den Zweck bei dem Ganzen, die Infrastruktur zu
verbessern.

Klar haben Verlage kein Interesse daran, Marktsegmente preiszugeben.
Aber 99 Prozent preiszugeben und auf dem restlichen Prozent  zu beharren,
kann wirklich nicht einleuchten.

Fakt ist, dass staatliche Hochschulen Zugang zu allen Nationallizenzen
haben, andere Bibliothekstypen nur eingeschränkten oder gar keinen. Und
das soll nicht das Ergebnis von Verhandlungsstrategien sein?

Am 30 Apr 2007 um 13:51 hat Delin, Peter geschrieben:

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

... ein heißes Eisen, das der Kollege Fingerle da anspricht.
Es ist auf den ersten Blick schon offenkundig, dass große Teile des
Lizenzangebots auch in Ö(!)ffentlichen Bibliotheken gut brauchbar
wären,
z.B. PIO und PIA (Volltexte für Bibliotheken auf dem flachen
Land!)

Prinzipiell ist nicht akzeptabel, dass dies aus Steuermitteln
finanzierte Angebot bestimmten Bibliothekstypen vorenthalten werden
soll.

Abgesehen von juristischen Argumenten, die jetzt vielleicht ins Feld
geführt werden, ist eine Teilung des allgemeinen Bibliothekswesens
in
Ö(!)ffentliche und öffentliche wissenschaftliche Bibliotheken seit
langem überholt. Das deutsche Bibliothekswesen ist hier hinter der
gesellschaftlichen Entwicklung in Deutschland zurückgeblieben. Wer
in
großen Allgemeinbibliotheken in der Auskunft arbeitet, weiß das.

Die bisher nicht hinterfragte Teilung ÖB/WB muss heute m.E. das
Ergebnis
einer Bildungs- und Kulturpolitik der Segregation gesehen werden,
die
offenbar weite Schichten der Bevölkerung von wissenschaftlicher
Information ausschließen will. In der Schulpolitik sind diese
Grabenkämpfe verschiedener gesellschaftlicher Interessen klar
sichtbar.
So gesehen ist ein bibliothekarisches Milieu, das diese Trennung
weiter
pflegt (sogar in Ausbildungsgängen und Tarifverträgen)und dennoch
ständig PISA im Munde führt, nicht Teil der Lösung der deutschen
Bildungskrise, sondern Teil des Problems. Bibliotheksfunktionäre,
die
diese Trennung nicht in Frage stellen wollen, sollten zuküftig vom
freien Zugang zur Information in Bibliotheken schweigen. Ein
zentrales
Ethos bibliothekarischen Verständnisses würde damit allerdings
aufgegeben werden.

Am Angebot von Zeitschriftenaufsatzbibliographien kann man das ganz
praktisch verfolgen. Während von Bibliothekaren für Ö(!)ffentliche
bibliotheken meist nur eine reduzierte Volksausgabe (Kleiner ZD, ca.
120
Zeitschriften) als ÖB-relevant angesehen unsd angeboten wird (z.B.
beim
VOEBB Berlin), wären tatsächlich umfassendere Datenbanken, z.B der
deutsch- und englischsprachige Auszug der IBZ notwendig, um auch nur
annähernd den Bedarf von Nachfragen z.B. für die Sekundarstufe II
abzudecken.

Ein Problem ist auch die Auswahl von Datenbanken für
Nationallizenzen.
Nützlich als Nationallizenz auch für sog. Öffentliche Bibliotheken
wären
z.B. die Online Contents (OLC) Zeitschriften- und Aufsatzdatenbank
aus
dem GVK Plus, damit man nicht mühsam die einzelnen SSG-Auschnitte
getrennt durchsuchen muss. IBZ und GVK Plus zeigen jedenfalls, das
mögliche Angebote bereits existieren.

Zum Schluss noch eine kleine Episode aus der letzten Woche an der
Tankstelle: Eine junge Aushilfskraft (ca. 20 Jahre alt) streitet mit
dem
Pächter: "Nein, am Montag kann ich nicht, da geh ich lernen, in die
Staatbibliothek" (4. Stufe)

Herzliche Grüße
Peter Delin





H-J Fingerle schrieb:
Liebe Kolleginnen und Kollegen,

interessant fände ich, warum die öffentlichen Bibliotheken
explizit ausgeschlossen sind in der "National"Lizenz. Schließlich
geht der größere Teil der Nation in Stadtbibliotheken, auch
Menschen, die wissenschaftlich arbeiten.




Mit freundlichen Gruessen
Ihr
H.J.Fingerle
Stadtbuecherei Recklinghausen
Tel. 02361/501905 bzw. 501907

Silke.Trojahn@xxxxxxxxxxxxxxxxx 26.04.2007 09:25:58 >>>
Liebe Kolleginnen und Kollegen,



das Sondersammelgebiet Recht der Staatsbibliothek zu Berlin hat
mit finanzieller Unterstützung der Deutschen Forschungsgemeinschaft
die Entscheidungssammlungen der Entscheidungen des Reichsgerichts in
Zivilsachen und Strafsachen als Nationallizenz erworben.

RGZ enthält die Entscheidungssammlung der Entscheidungen des
Reichsgerichts in Zivilsachen von 1880 bis 1945. Die im Verlag
Walter de Gruyter erschienene Sammlung umfasst 172 Bände mit über
15.000 Entscheidungen auf ca. 91.000 Seiten. Mit RGSt steht die
Entscheidungssammlung der Entscheidungen des Reichsgerichts in
Strafsachen von 1880 bis 1944 zur Verfügung. Diese Sammlung umfasst
77 Bände mit ca. 39.000 Seiten.



Recherchemöglichkeiten bestehen in beiden Datenbanken direkt über
den Band, das Datum oder Aktenzeichen der Entscheidung. Die
Expertensuche hält eine Recherche nach Stichwörtern vor. Erstmalig
ist die gleichzeitige Suche in sämtlichen Entscheidungen der
jeweiligen Sammlung möglich, deren Bedeutung für die
Rechtsentwicklung bis in die heutige Zeit durch umfangreiche
Zitierungen in Kommentaren und wissenschaftlicher Literatur sichtbar
ist.



Dieses Material ist nicht nur für Juristinnen und Juristen von
Interesse, sondern liefert interessante Quellen für alle historisch
orientierten Wissenschaften.



Die Anmeldung für Institutionen erfolgt über das Portal
"Nationallizenzen" der DFG

(
http://www.nationallizenzen.de/angebote/nlproduct.2007-02-23.9444846
153 ).





Mit freundlichen Grüßen,

Silke Trojahn



wiss. Referentin für elektronische Medien &

Leiterin des Referats Bestellwesen

Staatsbibliothek zu Berlin - Preußischer Kulturbesitz

Abteilung Bestandsaufbau (II A)




Mit freundlichen Gruessen
Armin Stephan
Augustana-Hochschule / Bibliothek
D-91564 Neuendettelsau
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