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[InetBib] Musterbrief der Helmholtz-Gemeinschaft zu unbekannten Nutzungsarten



Als WORD-Dokument liegt vor unter
http://oa.helmholtz.de/fileadmin/user_upload/Newsletter/unbekannte_Nutzungsarten_endversion_anonym_D_EN.doc

Sehr geehrte Damen und Herren,

Zu Beginn des Jahres 2008 tritt ein neues Urheberrecht in
Kraft, unter anderem mit Änderungen der Nutzungsrechte für
ältere wissenschaftliche Publikationen (Erscheinungsjahr
1966-1995). Damit Ihr Nutzungsrecht zur Online-Publikation
älterer Werke nicht automatisch an die Verlage fällt und
damit dauerhaft verloren ist (falls Sie nicht noch extra
bei jedem einzelnen Verlag widersprechen), bitte ich Sie um
die Übertragung eines einfachen Nutzungsrechts für die
Online-Publikation ihrer zwischen 1966 und 1995
veröffentlichten Werke an [Ihre Institution].
Hintergrund und Mustertext:
Nach der bisherigen Rechtslage sind Sie im Besitz der
Digitalisierungsrechte aller Ihrer vor 1995 erschienenen
Werke, auch wenn Sie damals ihrem Verlag sämtliche
Nutzungsrechte übertragen haben. Mit der Neufassung des
Urheberrechtsgesetzes, die am 1.1.2008 in Kraft tritt, wird
sich das ändern (§ 137 l Abs. 1 UrhG). In Fällen, in denen
ursprünglich alle wesentlichen Nutzungsrechte
ausschließlich sowie räumlich und zeitlich unbegrenzt
eingeräumt wurden (und das ist der Regelfall!), gehen dann
von Gesetzes wegen auch alle Nutzungsrechte für
Online-Publikationen auf den Verlag über, wenn Sie nicht
bis spätestens zum Ende 2008 bei jedem Verlag
widersprechen. Der Verlag hat dann höchstwahrscheinlich
sogar die alleinigen, also exklusiven Nutzungsrechte und
kann die digitalisierten Publikationen kostenpflichtig im
Internet anbieten.

Alternativ und für Sie wesentlich einfacher kann dieser
gesetzliche Rechtsübergang auf die Verlage verhindert
werden, indem diese Nutzungsrechte auf Dritte, z.B. [Ihre
Institution], übertragen werden, bevor das neue
Urheberrecht in Kraft tritt, also bis spätestens zum
31.12.2007. Dafür reicht die Einräumung eines einfachen,
dh. nicht-ausschließlichen Nutzungsrechts für die digitale
Verwertung an Ihren vor 1995 erschienen Publikationen aus.
Sie selbst und [Ihre Institution] haben damit dauerhaft das
Recht und die Möglichkeit, auch ihre älteren Werke online
im Volltext zu publizieren. Natürlich besteht auch für den
Verlag dann die Möglichkeit, das Werk online zu
publizieren, was im Sinne der Weiterverbreitung Ihrer
Forschungsergebnisse nur begrüßenswert ist. Verhindert wird
mit Ihrer Rechteeinräumung an [Ihre Institution] jedoch,
dass NUR der Verlag online publizieren darf (und der
Online-Zugriff zukünftig höchstwahrscheinlich nur gegen
Bezahlung möglich ist).
Bitte senden Sie die folgende Mitteilung formlos an: [Email
Adresse]
"Hiermit übertrage ich [Ihre Institution] ein einfaches
Nutzungsrecht aller meiner in der Zeit vom 1.1.1966 bis
31.12.1994 erschienenen Fachpublikationen zur Nutzung auf
dem Publikationsserver [Ihre Institution]."

Eine auch für Nicht-Juristen gut verständliche, bewertende
Zusammenfassung zum neuen UrhG finden Sie unter:
http://hsozkult.geschichte.hu-berlin.de/forum/type=diskussionen&id=938
Open Access in der Helmholtz-Gemeinschaft:
http://oa.helmholtz.de

DIE aktuelle, deutschsprachige Informationsquelle zu Open
Access:
http://open-access.net/
Mit freundlichen Grüßen



Listeninformationen unter http://www.inetbib.de.