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[InetBib] Subito: Sind geheime Vertraege fuer die Lieferbibliotheken bindend?



Ich frage mich ? als juristischer Laie ? wie und ob geheime Vertraege
zwischen einer privaten Organisation und dem Boersenverein bzw. Verlagen
fuer Dritte ? also fuer die (Liefer-)Bibliotheken bindend sind.

 

Wie kann man geheime Vertraege schliessen, wenn darin die Rechte und
Pflichten Dritter geregelt sind?

 

Darf man so ein Verhalten ungestraft einen Skandal nennen?

 

Man ist versucht, eine neue Subito mit faireren Vertraegen zu gruenden.

 

Wann wird es Stellungnahmen der Leitung von Subito zu dem Vertragswerk und
dem Vorgehen geben?

 

 

Mit freundlichem Gruß

 

Reinhard Supper, MA 

BAM in Berlin

 



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