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Re: [InetBib] Nutzungsrechte an Diplom-, Master- und Bachelor-Arbeiten



Liebe Frau Merget,

die Erklärung dürfte ganz einfach sein und zwei Gründe haben: a) manche Institute und Dozenten wünschen sich, dass sie über die Nutzungsrechte verfügen bzw. über den öffentlichen Zugang entscheiden dürfen anstelle des Verfassers; b) sie kennen die tatsächliche Rechtslage nicht. So kommt es ja hin und wieder vor, vor allem in technischen Fächern, dass in einer Abschlussarbeit Verfahren dargestellt oder Erkenntnisse wiedergegeben werden, die für irgendjemanden Geld wert sein können. Das ist in der Regel dem Betreuer der Abschlussarbeit bekannt. Und so sehen es manche von diesen als ihre Pflicht an, nach Möglichkeit die wirtschaftlichen Interessen, nein, nicht des Verfassers, sondern z.B. des Unternehmens, mit dem beim Erstellen der Arbeit kooperiert wurde, zu wahren, etwa, indem sie dafür zu sorgen versuchen, dass die Arbeit nicht öffentlich zugänglich ist.

Vom Umgekehrten, dass Betreuer / Institute eine Abschlussarbeit gegen den Willen des Verfassers veröffentlicht sehen wollten, habe ich noch nichts gehört.

2005 wurde hier (http://www.ub.uni-dortmund.de/listen/inetbib/msg28912.html) darüber diskutiert, ob es statthaft sei, dass eine Hochschulbibliothek für die Veröffentlichung auf ihrem Schriftenserver für die Abschlussarbeit eine Empfehlung des Betreuers verlangt. Das ist aber etwas anderes: darin ging es ja nicht um die Veröffentlichung als solche, sondern um die Qualitätssicherung, also analog dem Handeln eines Verlags, der eine Arbeit zur Veröffentlichung annimmt oder nicht.

Schönen Gruß, J. Eberhardt (UB Erlangen-Nürnberg)



DFKI-Bibliothek schrieb, Am 22.07.2008 11:45:
Danke für die Unterstützung in Hinblick auf meine Anfrage an die Liste!

Mir geht es aktuell nicht um die Aufstellung solcher Arbeiten in unserer
Bibliothek - wir haben sie nicht im Bestand und intendieren es auch
nicht -  sondern um die Rechtslage, sprich ob auch bei diesen
Erzeugnissen wissenschaftlichen Arbeitens die Rechte allein beim Urheber
liegen und nicht etwa bei der Universität, vertreten durch den Betreuer,
wie es in einer früheren Diskussion hier bereits schon einmal hiess.

Obwohl Herr Dietz die Sachlage sehr deutlich dargestellt hat, verwirrt
mich, dass es scheinbar aucxh die absolut konträre und oben angerissene
Sichtweise gibt.... Hat sich da ggf. in den letzten Jahren etwas
grundlegend geändert (Universitätsgesetz, Landesgesetz)?

Mit kollegialen Grüßen
Iris Merget


Müller wrote:
Wo der geschätzte Kollege Dietz Recht hat, hat er Recht! Also starte ich einen
zweiten Versuch:

Wenn Ihre Bibliothek Diplom-, Master- und Bachelor-Arbeiten in Form von
originalen, nicht in einem Verlag erschienenen Prüfungsarbeiten besitzt, müssen
Sie sich vom jeweiligen Autor jegliche Art der Nutzung einschließlich der
Präsenznutzung übertragen lassen. Jegliche Bibliotheksbenutzung ohne diese
vorherige Rechteübertragung verletzt die Rechte des Urhebers, und setzt Ihre
Bibliothek der Gefahr eines Rechtsstreits aus.

Mit freundlichen Grüßen
--
Dr. Harald Müller
Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht /
Bibliothek
Max Planck Institute for Comparative Public Law
and International Law / Library
Im Neuenheimer Feld 535; D-69120 Heidelberg
Phone: +49 6221 482 219; Fax: +49 6221 482 593
Mail: hmueller@xxxxxxx

-----Original Message-----
From: inetbib-bounces@xxxxxxxxxxxxxxxxxx
[mailto:inetbib-bounces@xxxxxxxxxxxxxxxxxx] On Behalf Of Karl Dietz
Sent: Monday, July 21, 2008 4:02 PM
To: Internet in Bibliotheken
Subject: Re: [InetBib] Nutzungsrechte an Diplom-,Master- und Bachelor-Arbeiten

Müller schrieb:
Wenn Ihre Bibliothek Diplom-, Master- und Bachelor-Arbeiten besitzt, müssen
Sie
sich vom jeweiligen Autor jegliche Art der Nutzung einschließlich der
Präsenznutzung übertragen lassen. Jegliche Bibliotheksbenutzung ohne diese
vorherige Rechteübertragung verletzt die Rechte des Urhebers, und setzt Ihre
Bibliothek der Gefahr eines Rechtsstreits aus.

Mit freundlichen Grüßen
--
Dr. Harald Müller
DBV-Rechtskommission
Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht /
Bibliothek
Max Planck Institute for Comparative Public Law
and International Law / Library
Im Neuenheimer Feld 535; D-69120 Heidelberg
Phone: +49 6221 482 219; Fax: +49 6221 482 593
Mail: hmueller@xxxxxxx

In dieser obigen Form ist die Aussage von H. Müller sicher nicht korrekt.

Und bevor Nachfragen kommen: es gibt ja sicher etliche solcher Werke, die in Verlagen erschienen sind. Und soweit ich das übersehe, verkaufen die ihre Bücher an Bibliotheken u.a. auch daher, damit sie gelesen werden, ausgeliehen werden, ...

MfG, Karl Dietz
www.karldietz.de






Listeninformationen unter http://www.inetbib.de.