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Re: [InetBib] Nutzungsrechte an Diplom-, Master- und Bachelor-Arbeiten



Lieber Herr Graf,

Mir geht es aktuell nicht um die Aufstellung solcher
Arbeiten in unserer
Bibliothek - wir haben sie nicht im Bestand und
intendieren es auch
nicht

Genau das ist ja der Fehler. Die selbstherrliche Ignoranz
derjenigen Bibliotheken, die solche Arbeiten fuer nicht
verbreitungswuerdig erachten, verhindert eine vernuenftige
Loesung fuer das Problem, das immer wieder in der Presse
unter dem Label "Milliardengrab" 

http://log.netbib.de/?s=milliardengrab

aufgegriffen wird.

Ich bin nicht der Ansicht, dass diese Arbeiten hier (bzw. auch generell)
nicht "aufstellungswürdig" sind - im Gegenteil! Allein wurde ich bei dem
Begehr damals mit dem Verweis darauf, dass bei automatischer Weitergabe
an uns die Prüfungsordnung geändert werden müsste, abschlägig
beschieden. Vereinzelt nehmen wir sie auf, wenn der Autor dies selbst
veranlasst.

Zum Thema siehe auch die Aeusserung Steinhauers in dieser
Liste von 2005:
http://archiv.twoday.net/stories/797747/
Gerne.

Im uebrigen kann ich nicht erkennen, dass jemand, der auch
nur eine Spur Ahnung vom Urheberrecht hat, ernsthaft eine
andere Auffassung als die vertritt, dass das Urheberrecht
an solchen Arbeiten einzig und allein dem Ersteller
zukommt.
Wie gesagt, ich war bei der internen Anfrage eigentlich von diesem
Faktum ausgegangen, aber habe dann doch sehr überraschendes gelesen,
z.B.: "Die Prüfungsarbeit gehört nicht dem Diplomand/in. Sie ist Besitz
der Hochschule. [...] Studierende haben keine Rechte an Arbeiten, die im
Rahmen des Studiums entstehen. Das betrifft auch Sperrung,
Wegschliessung oder Veröffentlichung" (war aus einem thread bei Inetbib
auf den Sie bereits damals entsprechend geantwortet haben)

Zudem kommt, dass auf den Seiten des Bibliotheksrechts noch die
Problematik der naturwiss.-technischen Fächern angesprochen wird...


Ein urheberrechtlich relevanter schoepferischer Beitrag des
Betreuers wuerde dem Zweck der Pruefungsarbeit
widersprechen, die eine SELBSTAENDIGE Leistung sein soll.
der eben in diesen Fächern etwas problematisch sein soll. Aber ich gebe
Ihnen recht, das macht dann ja wenig Sinn.

Wird diese Erklärung im übrigen denn auch bei Bachelorarbeiten genannt?

Was meines Erachtens ohne weiteres rechtlich moeglich und
sinnvoll waere, waere die Einfuehrung eines elektronischen
Pflichtexemplars mit Online-Verbreitungsrecht der
Hochschule qua Hochschulsatzung.
Regelt das nicht eh die Prüfungsordnung?

Vorschlag:

"Studierende sind verpflichtet, angenommene
Abschlussarbeiten zur elektronischen Veroeffentlichung auf
dem Hochschulschriftenserver zur Verfuegung zu stellen und
Bibliotheken an der Hochschule das Recht einzuraeumen,
Exemplare in ihren Bestand aufzunehmen. Auf Antrag kann die
abgelieferte elektronische Fassung fuer die Oeffentlichkeit
fuer drei Jahre gesperrt werden, wenn die berechtigten
Interessen der Studierenden an der Nicht-Veroeffentlichung
ueberwiegen. Nach Ablauf der Sperrfrist kann diese auf
Antrag hoechstens zweimal verlaengert werden. Der Schutz
von Betriebs- und Geschaeftsgeheimnissen bleibt
unberuehrt."
Fände ich sehr gut! Der Punkt lohnt sicher weiter diskutiert und
möglichst umgesetzt zu werden. Was meinen denn die zuständigen
Uni-Bibliothekare dazu? Oder werden sie darin auch gebremst?

Viele Grüße
Iris Merget


-- 
Iris Merget
Leiterin Bibliothek, Information und Dokumentation
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