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Re: [InetBib] Nutzungsrechte an Diplom-, Master- und Bachelor-Arbeiten



Lieber Kollege Kuhlen,

ich denke auch, dass es höchste Zeit wird, dass Diplom-, Magister- und
Bachelorarbeiten ähnlich wie Disserationen mit einem Pflichtexemplarrecht versehen und auf den Hochschulservern bzw. Repositorien hinterlegt werden. Ein Urheberrechtsproblem sehe ich nicht, weil wir dass sonst schon längst
bei Disserationen gehabt haben müssten.

Eine zeitlich befristete  Geheimhaltungsklausel könnte durchaus mit
eingebaut werden, die dann auch in Deutschland für Disserationen gelten
sollte, damit Firmen oder Sponsoren, nicht davon abgehalten werden,
finanzielle Unterstützungen zu leisten, bzw. diese Gelder nach Österreich
zu vergeben.

Dass eine solche Reglung nicht unproblematisch ist, sehe ich wie Sie,
weil damit Prüfungsarbeiten automatisch auf den Level von publizierten
Disserationen gehoben werden, wofür sie ursprünglich nicht gedacht waren.
Andererseits sind sie in vielen Fällen schon längst zu Publikationen
geworden, weil die Absoventen ja schon oft selbst "veröffentlichen"
lassen.

Besonders wichtig wäre eine solche Reglung für den Dritten Korb, weil wir
schon heute das große Problem haben, dass wir nicht mehr Beurteilen
können, wie oft in solchen Arbeiten es zu Plagiaten kommt. Ich selbst
hatte mal vor längerer Zeit ein Thema vergeben, von dem eine Studentin
zufälligerweise erfuhr, dass es kurz davor schon in Hamburg bearbeitet
worden war. Dankenswerterweise hat sie die Arbeit aus Hamburg  korrekt
zitiert und darauf sehr schön aufgebaut. Wenn sie die Arbeit aber ohne
Nennung schlicht abgeschrieben hätte, hätte ich das nicht bemerken können. Wie oft heute Plagiate dieser Art geschehen wissen wir nicht. Ein Zustand
der sicher so nicht bleiben darf.

Im Prinzip waren die 60, 80 bzw. 120 Pflichtexemplare die man früher bei
einer Disseration an die UB abgeben musste, durch den damaligen Tausch
eine Form der Publikation mit sehr kleiner Auflage, die sich für das
damalige Verlagswesen nicht lohnte. Diplom- und Magister- Abschlussarbeiten
kamen dafür gar nicht erst in Betracht. Für die Bibliotheken wurde das
Tauschgeschäft dann langsam auch zu aufwendig. Diese Zeiten sind aber
durch die Hochschulserver und DissOnline nur noch Geschichte.

MfG

W. Umstätter



On Jul 22, 2008, at 1:07 PM, Rainer Kuhlen wrote:

ist sicherlich ein aufzugreifender Vorschlag im Rahmen des Dritten Korbs, wenn auch mit jede Menge Probleme wegen des Eingriffs in das individuelle UrhR - nur mit einer Pflichtexemplarlösung wird es nicht gehen.
RK

Klaus Graf schrieb:
Was meines Erachtens ohne weiteres rechtlich moeglich und
sinnvoll waere, waere die Einfuehrung eines elektronischen
Pflichtexemplars mit Online-Verbreitungsrecht der
Hochschule qua Hochschulsatzung.
Vorschlag:
"Studierende sind verpflichtet, angenommene
Abschlussarbeiten zur elektronischen Veroeffentlichung auf
dem Hochschulschriftenserver zur Verfuegung zu stellen und
Bibliotheken an der Hochschule das Recht einzuraeumen,
Exemplare in ihren Bestand aufzunehmen. Auf Antrag kann die
abgelieferte elektronische Fassung fuer die Oeffentlichkeit
fuer drei Jahre gesperrt werden, wenn die berechtigten
Interessen der Studierenden an der Nicht-Veroeffentlichung
ueberwiegen. Nach Ablauf der Sperrfrist kann diese auf
Antrag hoechstens zweimal verlaengert werden. Der Schutz
von Betriebs- und Geschaeftsgeheimnissen bleibt
unberuehrt."
Klaus Graf

--
********************************
Prof. Dr. Rainer Kuhlen
Department of Computer and Information Science
University of Konstanz, Germany

Member of the German Commission for the UNESCO
German Chair for Communications of the UNESCO (ORBICOM)
Speaker of the Coalition "Copyright for Education and Science"
http://www.urheberrechtsbuendnis.de/
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