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WG: [InetBib] DBV-Rechtskommission zu Abmahnung einer ÖB



 Das würde uns auch sehr interessieren!
Müssen wir nachhalten, wer (Personalausweis? Adresse? Bei uns dürfen nicht nur 
eingetragene Benutzer ans Internet) wann an welchem PC gearbeitet hat?

Der Verwaltungsaufwand dafür scheint mir enorm. Oder hat das jemand über Hard- 
und Software gelöst?

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Bianca Herms



Stadt Gelsenkirchen
Der Oberbürgermeister
Gelsenkirchener Stadtbibliothek 
- Medienzentrum -
Ebertstr. 19, 45875 Gelsenkirchen
Telefon: 0209 / 169-2808
Fax: 0209 / 169-3027
E-Mail: bianca.herms@xxxxxxxxxxxxxxxx
Internet: www.stadtbibliothek-ge.de



-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: inetbib-bounces@xxxxxxxxxxxxxxxxxx 
[mailto:inetbib-bounces@xxxxxxxxxxxxxxxxxx] Im Auftrag von 
stadtbuecherei.werne@xxxxxxxxxxx
Gesendet: Freitag, 14. November 2008 08:52
An: Internet in Bibliotheken
Betreff: Re: [InetBib] DBV-Rechtskommission zu Abmahnung einer ÖB

Noch eine Frage zu dieser Abmahnungssache:

Wenn die Bücherei für urheberrechtlich geschützte Downloads nicht 
verantwortlich gemacht werden kann, würde dann nicht als nächstes der 
betreffende Nutzer zur Rechenschaft gezogen?

Und wenn sich dieser aufgrund fehlender Anmeldelisten für die Internetplätze 
(wie in jedem Internetcafé) nicht ermitteln lässt, könnten Bibliotheken dann 
nicht zukünftig zum Sammeln solcher Anmeldelisten verpflichtet werden?

Oder noch anders gefragt: Wäre es ratsam, diese Listen zu sammeln? Wir 
überlegen z. Zt., unsere Listen wieder aufzubewahren und nicht, wie bisher 
üblich, täglich zu vernichten.

Mit freundlichen Grüßen

Dietmar Kümer
Stadtbücherei Werne







Listeninformationen unter http://www.inetbib.de.