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Re: [InetBib] DBV-Rechtskommission zu Abmahnung einer ÖB



Liebe Kolleginnen und Kollegen,

da dies im Grunde alle Bibliotheken betrifft, die zur Zeit noch mehr oder
weniger anonym zugängliche Internetplätze anbieten, möchte ich die Fragen
von Herrn Kümer und Frau Herms zuspitzen:

Müssen wir ab 1.1.2009 auf Grund der vom "Gesetz zur Neuregelung der
Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen"
verlangten Vorratsdatenspeicherung bis zu einem halben Jahr nach der
erfolgten Nutzung zweifelsfrei nachweisen können, welcher Kunde zu einer
bestimmten Zeit einen bestimmten Internetrechner genutzt hat?

Selbst bei einer softwaregestützten Authentifizierung müssen ja dann die
Logfiles so lange aufbewahrt werden - wenn sie denn überhaupt generiert
werden. Wenn man keine Software einsetzt, muss das Personal vermutlich
Anfang (und Ende!) der Nutzung und die Bibliotheksausweisnr. (oder bei
Walk-In-Usern die PA-Nr.) per Hand erfassen?

Kann jemand dazu Hinweise geben?

Mit freundlichen Grüßen
im Auftrag
Frank Daniel

StadtBibliothek Köln
Leitung Digitale Dienste, Schulservice
Josef-Haubrich-Hof 1
50676 Köln

Telefon: 0221/ 221-23882
Telefax: 0221/ 221-23933
daniel@xxxxxxxxxxxxxx
www.stbib-koeln.de



----- Original Message ----- From: "Herms Bianca" <Bianca.Herms@xxxxxxxxxxxxxxxx>
To: "Internet in Bibliotheken" <inetbib@xxxxxxxxxxxxxxxxxx>
Sent: Tuesday, November 18, 2008 3:21 PM
Subject: WG: [InetBib] DBV-Rechtskommission zu Abmahnung einer ÖB


Das würde uns auch sehr interessieren!
Müssen wir nachhalten, wer (Personalausweis? Adresse? Bei uns dürfen nicht
nur eingetragene Benutzer ans Internet) wann an welchem PC gearbeitet hat?

Der Verwaltungsaufwand dafür scheint mir enorm. Oder hat das jemand über
Hard- und Software gelöst?

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Bianca Herms



Stadt Gelsenkirchen
Der Oberbürgermeister
Gelsenkirchener Stadtbibliothek
- Medienzentrum -
Ebertstr. 19, 45875 Gelsenkirchen
Telefon: 0209 / 169-2808
Fax: 0209 / 169-3027
E-Mail: bianca.herms@xxxxxxxxxxxxxxxx
Internet: www.stadtbibliothek-ge.de



-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: inetbib-bounces@xxxxxxxxxxxxxxxxxx
[mailto:inetbib-bounces@xxxxxxxxxxxxxxxxxx] Im Auftrag von
stadtbuecherei.werne@xxxxxxxxxxx
Gesendet: Freitag, 14. November 2008 08:52
An: Internet in Bibliotheken
Betreff: Re: [InetBib] DBV-Rechtskommission zu Abmahnung einer ÖB

Noch eine Frage zu dieser Abmahnungssache:

Wenn die Bücherei für urheberrechtlich geschützte Downloads nicht
verantwortlich gemacht werden kann, würde dann nicht als nächstes der
betreffende Nutzer zur Rechenschaft gezogen?

Und wenn sich dieser aufgrund fehlender Anmeldelisten für die Internetplätze
(wie in jedem Internetcafé) nicht ermitteln lässt, könnten Bibliotheken dann
nicht zukünftig zum Sammeln solcher Anmeldelisten verpflichtet werden?

Oder noch anders gefragt: Wäre es ratsam, diese Listen zu sammeln? Wir
überlegen z. Zt., unsere Listen wieder aufzubewahren und nicht, wie bisher
üblich, täglich zu vernichten.

Mit freundlichen Grüßen

Dietmar Kümer
Stadtbücherei Werne



Listeninformationen unter http://www.inetbib.de.