[Date Prev][Date Next][Thread Prev][Thread Next][Date Index][Thread Index]

Re: [InetBib] Müllers Ulmer-Brief



Sehr geehrter Herr Graf,

dass Sie meinem Autorenbrief mangelnde Schöpfungshöhe bescheinigen meinen Sie wohl nicht ernst. Sie finden in meinen Zeilen inkompetente, böswillig manipulierende Worte, halten das für mieses Treiben, sogar für ein bemerkenswertes Dokument der Niedertracht! Also da ich Ihren Worten gerne glaube: das bescheinigt mir doch eine ganz außergewöhnliche Schöpfungshöhe. In ihren Augen hätte ja gar niemand außer mir auf so einen Text kommen können!

Noch mehr machen Sie mich aber verlegen mit dem Hinweis, dass er die Öffentlichkeit in besonderem Maße berührt, gar ein Informationsbedürfnis besteht und SIe das Grundgesetz bemühen. Das ist wirklich zu viel der Ehre.

Herzlich dankt
Matthias Ulmer



On Thu, 26 Mar 2009 17:09:30 +0100
 Matthias Ulmer <mulmer@xxxxxxxx> wrote:
Sehr geehrter Herr Müller,

es freut mich auf der einen Seite, dass Sie mein
Schreiben über den  Kreis unserer Autoren hinaus bekannt
machen.

Auf der anderen Seite frage ich mich, ob das Ihr Stil
ist, dass Sie  Briefe, die nicht an Sie gerichtet sind,
im großen Umfang  weiterschicken? Sie sind der Jurist und
wissen das natürlich besser.  Mein Gefühl sagt mir, dass
da nicht nur die Regeln des Anstands  sondern auch des
gesetzlich Zulässigen überschritten sind.

Sie schreiben, dass ich mich vermutlich im Urheberrecht
nicht  auskenne. Da Sie dagegen ja als Jurist und
Spezialist über profundes  Wissen verfügen, nennen Sie
mir doch die Stelle im UrhG, die Ihnen  die
Vervielfältigung und Verbreitung meines Briefes ohne
meine  Zustimmung genehmigt.
Wenn Sie die nicht finden, dann gebe ich mich auch mit
einer  einfachen Entschuldigung zufrieden.

Ich denke, Herr Mueller hat nicht den geringsten Grund zur
Entschuldigung, sondern Sie sollten sich schaemen, dass Sie
durch inkompetente und boeswillig manipulierende
Stellungnahmen die Internetgemeine belaestigen. Stehen Sie
doch zu Ihrem miesen Treiben und schieben Sie nicht
Urheberrecht und Anstand vor!

1. Ihr Brief hat keinerlei Schoepfungshoehe, er ist daher
nicht urheberrechtlich geschuetzt.

2. Sie haben ihn veroeffentlicht, indem Sie ihn einer
grossen Gruppe, deren Mitglieder untereinander nicht durch
persoenliche Beziehungen verbunden sind, zugaenglich
gemacht haben. Er unterfaellt keiner irgendwie gearteten
Vertraulichkeit.

3. Der Brief durfte gemaess Art. 5 GG als Ganzes
wiedergegeben werden, um die Meinungsbildung in einer die
Oeffentlichkeit augenblicklich besonders beruehrenden Frage
zu ermoeglichen. Siehe dazu auch die Zusammenstellung

http://infobib.de/blog/2009/03/25/materialsammlung-rund-um-den- heidelberger-appell/

4. Es war auch erforderlich, den ja nicht besonders langen
Brief als Ganzes - sozusagen als bemerkenswertes Dokument
der Niedertracht - wiederzugeben, da eine auszugsweise
Veroeffentlichung sich stets dem Vorwurf aussetzt, man
reisse Aussagen aus ihrem Zusammenhang.

Klaus Graf






Listeninformationen unter http://www.inetbib.de.