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[InetBib] Börsenverein wiegelt Autoren gegen Verlage auf ...



Liebe Liste,

gestern hatte ich das besondere Vergnügen, den heißesten Tag des Jahres in 
einem unklimatisierten ICE der Deutschen Bahn zu verbringen. Begleitet hat mich 
meine jüngste Neuerwerbung urheberrechtlichen Inhalts, der Kommentar von 
Schmid/Wirth/Seifert in der 2. Auflage 2009. Fesselnd war die Lektüre der 
Ausführungen zu § 137l UrhG. Mit kühlerem Kopf habe ich heute noch einmal das 
gelesen, was ich gestern hitzebedingt als bloße Halluzination betrachtet hatte:

"Der Börsenverein des Deutschen Buchhandels hat ... in einem Merkblatt vom 
10.12.2007 ... den Autoren empfohlen, von dem mit § 137l UrhG verknüpften 
Widerspruchsrecht möglichst bald Gebrauch zu machen und bei Verlagen 
schriftlich der Auswertung in neuen Nutzungsformen zu widersprechen."
Schmid/Wirth, in: Schmid/Wirth/Seifert, UrhG, 2. Aufl. 2009, § 137l, Rn. 3.

http://skriptorium.blog.de/2009/08/21/boersenverein-wiegelt-autoren-verlage-6770911/
 (Zitat in größerem Zusammenhang)

Stimmt das? Kann das jemand aufklären? Ich hatten den Standpunkt des 
Börsenvereins zu Widerrufen bei § 137l UrhG irgendwie anders wahrgenommen ...

Schöne Grüße aus Hagen

Eric Steinhauer




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