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Re: Re: [InetBib] Börsenverein wiegelt Autoren gegen =9Verlage auf ...



Lieber Herr Ulmer,

das klärt die Sache tatsächlich. Die Kommentatoren hätten vielleicht noch 
diesen Satz anfügen müssen: "Ziel dieser Maßnahme war es, an die Stelle der 
gesetzlichen Lizenz mit einer Vergütung über die Verwertungsgesellschaften, § 
137l Abs. 5 S. 3, zu einer einzelvertraglichen Lösung der Rechte- und 
Vergütungsfrage zu kommen."

In der aktuell gebotenen Form ist die Kommentierung unverständlich.

Viele Grüße
Eric Steinhauer




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