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Re: [InetBib] Bundestag: Petition zu Open Access



Lieber Herr Ulmer!

Vielen Dank für Ihre Reaktion auf meine Mail, mit der ich auf die Tatsache
dieser Petition hingewiesen habe. Ich bin NICHT Verfasser der Petition, kann
also zu ihrem Inhalt nur begrenzt Stellung nehmen.

Die Allianz der Wissenschaftsorganisationen unterstützt Open Access. Ich
persönlich halte diese Meinung aufgrund langjähriger Tätigkeit im
Wissenschftsbetrieb für richtig.

Ich bin jederzeit gerne bereit, mit Ihnen, lieber Herr Ulmer, oder mit anderen
Verlagsexperten über die praktischen Möglichkeiten der Verwirklichung des
Anliegens der Wissenschaft und über die stetig wachsende Unzufriedenheit mit dem
herkömmlichen wissenschaftlichen Verlagswesen zu diskutieren. Auch vor einer
breiten Öffentlichkeit; noch besser vor den Mitgliedern des Rechtsausschusses
des Bundestages. Einige der von Ihnen angesprochenen Punkte müssen ausführlich
"sine ira et studio" diskutiert werde.

Leider höre ich ab und zu Gerüchte, Verleger wollten mit Leuten wie mir nicht
mehr sprechen, weil wir eine andere Meinung haben. Tz, tz, tz. 

Mit freundlichen Grüßen

--
Dr. Harald Müller
 
Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht /
Bibliothek
Max Planck Institute for Comparative Public Law
and International Law / Library
Im Neuenheimer Feld 535; D-69120 Heidelberg
Phone: +49 6221 482 219; Fax: +49 6221 482 593
Mail: hmueller@xxxxxxx

-----Original Message-----
From: inetbib-bounces@xxxxxxxxxxxxxxxxxx
[mailto:inetbib-bounces@xxxxxxxxxxxxxxxxxx] On Behalf Of Matthias Ulmer
Sent: Tuesday, November 10, 2009 1:11 PM
To: Internet in Bibliotheken
Subject: Re: [InetBib] Bundestag: Petition zu Open Access

Lieber Herr Müller,

unabhängig davon, dass eine Petition rechtlich keine Wirkung hat, ist  
es ein interessantes Gedankenspiel, was wäre, wenn der Wortlaut der   
Petition tatsächlich Realität würde. Da Sie die Petition mit tragen,  
können SIe mir das vielleicht beantworten:

Das "müssen" hätte doch für eine Institution wie Ihre erhebliche  
finanzielle Folgen. Sie müssten sämtliche Veröffentlichungen von  
Mitarbeitern Ihres Instituts sofort bei Veröffentlichung - egal wo   
und in welcher Stückzahl - für alle Bundesbürger zugänglich machen.

Das müsste sich dann ehrlicherweise auch auf alles beziehen, was   
bisher nur in Intranets veröffentlicht wird. Das Institut wird so für  
die Öffentlichkeit gläsern.

Und eigentlich muss das dann auch für Lehrbücher gelten?

Problematisch wären wohl Publikationen, bei denen die Verfasser  
teilweise öffentlich bestallt, teilweise aus der Wirtschaft  kommen.  
Wie lösen Sie das?

Und gleiches gilt bei Publikationen, die deutsche öffentliche  
Wissenschaftler gemeinsam mit internationalen machen.

Oder was ist mit  Publikationen deutscher Wissenschaftler bei  
internationalen Zeitschriften?

Und eigentlich muss das auch für Übersetzungen gelten, also wenn  
deutsche öffentliche Wissenschaftler irgend etwas übersetzen, dann  
müsste das auch öffentlich zugänglich sein?

Auf den ersten Blick sieht es für mich so aus, als ob damit der   
deutsche Wissenschaftsmarkt vom internationalen abgekoppelt würde,  
weil vermutlich Publikationen von deutschen Wissenschaftlern in  
internationalen Zeitschriften kaum mehr angenommen würden und auch  
gemeinsame Forschungsteams nicht mehr gemeinsam publizieren würden.  
Auf dem Lehrbuchmarkt würden Lehrbücher zum größten Teil wohl weg  
fallen, teilweise würde man noch stärker  als heute  auf  
amerikanische zurück greifen.

Es würde mich freuen, wenn SIe mir dazu Erläuterungen geben könnten.

Herzliche Grüße
Matthias Ulmer





Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass wissenschaftliche  
Publikationen,
die aus öffentlich geförderter Forschung hervorgehen, allen Bürgern  
kostenfrei
zugänglich sein müssen. Institutionen, die staatliche  
Forschungsgelder autonom
verwalten, soll der Bundestag auffordern, entsprechende  
Vorschriften zu erlassen
und die technischen Voraussetzungen zu schaffen.

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http://www.inetbib.de

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