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Re: [InetBib] Bundestag: Petition zu Open Access



lieber Herr Ulmer,
ich habe meine Kommentare eigefügt. Ganz so einfach finde ich es nicht.
also erlaeutere ich es noch einmal, denn es ist einfach, wenn sie von den
Anforderungen der Wissenschaft aus denken, und nicht von den derzeitigen 
Produkten auf dem Markt.> 

Stueckzahl? 
Wir reden doch bei Open Access nur von einer digitalen Kopie
eines wissenschaftlichen Werkes.
Ich habe von Stückzahlen der Publikationen gesprochen, die verfügbar 
gemacht werden sollen.
Das koennen Sie gerne tun, aber es ist irrelevant. Worum es geht ist eine 
digitale Kopie, die Open Access aufs Netz gestellt wird.

was ist eine Publikation?
Das müsste sich dann ehrlicherweise auch auf alles beziehen, was
bisher nur in Intranets veröffentlicht wird.
Wir reden nur von wissenschaftlichen Werken, das sind eben solche, deren
Inhalte von externen Wissenschaftlern gelesen werden soll(t)en,  
damit die Forschung vorankommt. Hauspost gehoert nicht dazu.
Die Petition spricht von wissenschaftlichen Publikationen. Dazu  
gehören dann auch Publikationen, die  sich an einen begrenzten  
Leserkreis innerhalb eines Instituts richten. Denn auch die sind  
öffentlich finanziert.  Von Hauspost  war natürlich nicht die Rede.
ok, aber natuerlich sind Arbeiten, die sich nur hausintern an Adressaten 
richten, eben keine Publikationen, und auch nie gewesen.
Publikation heisst schon immer: geschrieben und gerichtet an einen offenen
unbegrenzten Adressatenkreis,- in der Wissenschaft alle potentiellen
Leser, die mit dem Inhalt besser/informierter forschen koennen, weltweit.
Institutsinterne Arbeitspapiere sind keine Publikationen sondern 
Arbeitspapiere.

Lehrbuecher OA?
Sie sagen: Lehrbücher  sind keine Wissenschaft.  
Unfug. 1. sagte ich "i.A.", zweitens koennen Sie sicher sein, dass ich 
nach 40 Jahren Berufserfahrung wirklich jede Facette von Buechertypen in 
der Wissenschaft kenne.
Der Ausbildung zu Wissenschaft und der wiss. Arbeit nuetzt es, wenn die 
dort einschlaegigen Buecher hybrid angeboten werden,- nur so kann man z.B.
vergleichend lernen, Quellen bei der wiss. Arbeit vergleichen, 
Uebungsaufgaben und Seminarthemen vergeben. Dem Verkauf der Druckfassungen 
nuetzt es.
Sie wundern sich ueber meine Meinung? Dann lassen Sie mich wissen, was ich 
von einem Verlag halten soll, von dem ich eine Kopie einer Seite 
eines Buches von mir benoetigte (der Verlag hat den Quelltext). Antwort: 
ich solle dafuer 30 Euro zahlen.

OA Mandate fuer nicht-oeffentlich bezahlte Wissenschaftler? 
Problematisch wären wohl Publikationen, bei denen die Verfasser
teilweise öffentlich bestallt, teilweise aus der Wirtschaft  kommen.
Nee. Wissenschaftliche Publikationen sind wissenschaftliche Publikationen.
Die sollen von unbekannten weltweit verteilten Dritten gelesen  
werden, im Gegensatz zu proprietaeren kommerziell-wirtschaftlich- 
Ruestungsinformationen.
 die Petition fordert die öffentliche Verfügbarkeit von wiss. Publikationen  
von in Deutschland öffentlich bezahlten Wissenschaftlern. Damit  sind  
wissenschaftliche Publikationen nicht öffentlich bezahlter   
Wissenschaftler eben gerade nicht gemeint. Deshalb meine Frage.
Logik, Euer Ehren. OA wird fuer oeff. bezahlte Wissenschaftler gefordert
fuer die anderen ist es sinnvoll. Der Staat kann aber fuer diese ein OA 
Mandat nicht festlegen.

Und gleiches gilt bei Publikationen, die deutsche öffentliche
Wissenschaftler gemeinsam mit internationalen machen.
nee, kein Problem. Seit 1965 publiziere ich mit international 
verteilten Kollegen. Immer wurden diese Arbeiten von meinen Kollegen 
und mir jeweils auf dem eigenen Institutsserver open access gelegt, 
erst per Papier, spaeter online. Die dann gemeinsam betriebene 
Publikation in einer kommerziellen Zeitschrift blieb davon 
unbeschadet. Nie hat auch nur ein Verleger gegen dieses Open Access 
first, publish then auch nur einen Einwand gehabt, Springer nicht, 
Elsevier nicht, Wiley nicht etc.

Wenn das stimmt, dann bräuchte man doch die Petition gar nicht???  
Warum wird OA gefordert, wenn alle  Verleger  ohne jeden Einwand das  
unterstützen? Vermutlich stimmt das  was Sie sagen dann eben doch  
nicht, oder nur in der Physik oder nur für Ihre Artikel in der Physik?
also genauer: wir haben erst OA gemacht und dann dem Verleger das 
Manuskript angeboten. Dann schluckt er das. Und der gruene Weg 
(selbstarchivieren durch Autoren nach der Publikation durch den Verlag) 
wird, siehe Romeo/sherpa-Liste in vielen Faellen erlaubt. Wir wollen aber,
dass wir gemeinsam auf ein Mandat hinsteuern, weil es wesentlich 
einheitlichere und professionellere weltweite Produkte erlaubt, statt
geduldeter und parallel durch den Boersenverein und Verleger bekaempften 
Loesungen.

Uebersetzer als Autoren von Wissenschaft?
Und eigentlich muss das auch für Übersetzungen gelten, also wenn
deutsche öffentliche Wissenschaftler irgend etwas übersetzen, dann
müsste das auch öffentlich zugänglich sein?
Das ist Sache des Autors. Der Uebersetzer ist ja nicht der
Urheberrechteinhaber.
Aber doch auch ein Rechteinhaber, der hier eine Rolle spielt.
so?

P.S.: kleine persoenlich Nachfrage: haben Sie inzwischen den Auftrag
gegeben, die derzeit noch 197 sprachlichen Inkorrektheiten auf Ihrer
Verlagswebsite zu berichtigen? [firefox>view>source]. Denn sprachliche
Korrektheit ist der Kern einer Verlagsleistung, dazu gehoert nun  
auch die
sprachliche Korrektheit des Source-Code.--
Ich dachte, ich hätte SIe bei Ihrem letzten Hinweis zum Thema um die  
von Ihnen angebotene Aufstellung der Fehler  gebeten? Dann hole ich  
das gerne hiermit nach. Unser Onliner kümmert sich da gerne drum.
Verleger, die nicht nur auf korrektes Deutsch und Rechtschreibung sondern 
auch auf korrekt formulierte Webseiten achten, verstehen die oben 
genannte Formulierung: [Browser einschalten, Verlagsseite aufrufen, 
Sourcecode ansehen (bei Firefox>view>source] und z.B. mittels <tidyhtml>
sourcecode-Fehlerfreiheit pruefen.
E. Hilf
Eine Fortsetzung koennte viell. erstmal offline erfolgen, bis 
Missverstaendnisse ausgeraeumt sind.
-- 
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