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Re: [InetBib] Coverabbildungen in Blogs und Websites



On Tue, 31 Aug 2010 11:00:43 +0200
 <Markus.Suplicki@xxxxxxxxxxxxxx> wrote:
Guten Tag, liebe KollegInnen!

Diese Frage habe ich bereits an eine andere Liste
geschickt. Ich bitte also bei Mehrfachempfang um
Entschuldigung.

Kann mir jemand bei Frage weiterhelfen, wie die Situation
bei der Einbindung von Buch- und anderen Covern in einen
Blog im Zusammenhang mit nicht kommerziellen
Buchbesprechungen und dergleichen aussieht? Ich kenne die
Rahmenvereinbarung zwischen DBV und der VG Bild Kunst,
aber die bezieht sich ja auf Online-Kataloge. 

Mir ist natürlich klar, das Covergrafiken prinzipiell
urheberrechtlich geschützt sind und nicht beliebig
irgendwo verwendet werden dürfen. Allerdings sehe ich
auch, dass sogar große Bibliotheks- und Literatur-Blogs
und -Websites solche Grafiken oft einbinden, und ich
frage mich, ob es für diese Zwecke so etwas wie einen
Konsens oder eine Art Duldung der Verlage gibt, und wenn
ja, unter welchen Bedingungen. Ist das vielleicht durch
das Zitatrecht (gibt es so etwas?) abgedeckt? 

Ja, es gibt sowas wie das Zitatrecht. Haben Sie keine
Literatur zum Urheberrecht in Ihrer Bibliothek? Ich
empfehle mal wieder meine "Urheberrechtsfibel" fuer knapp
20 Euro, wenn Sie nicht erheblich mehr fuer den wohl besten
Kommentar von Dreier/Schulze ausgeben wollen.

Dass bei Rezensionen Coverabbildungen oder andere
Abbildungen aus den Buechern von den Verlagen NICHT
geduldet wuerden, ist mir nicht bekannt geworden.

Ob man eine Coverabbildung unter § 51 UrhG fallen lassen
kann, daran kann man Zweifel haben (man muss es aber
nicht).

Unproblematisch ist aufgrund der Parfumflakon-Entscheidung
des BGH die Bewerbung von Verkaufsexemplaren zB bei eBay
mit Coverabbildungen.

Klaus Graf

-- 
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