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Re: [InetBib] Abiturienten ... BSB



vorab

Großbritannien wird in den nächsten Jahren gut 20 Prozent weniger Geld
für Kultur ausgeben als bisher. Im Rahmen des umfassenden Sparpaketes
der liberal-konservativen Regierungskoalition wird die Förderung
kultureller Projekte stark gekürzt. Unabhängige Einrichtungen wie
Archive und Bibliotheken werden zum Teil ganz ohne öffentliches Geld
auskommen müssen. Auch das kulturelle Begleitprogramm der Olympischen
Spiele in London in zwei Jahren wird zusammengestrichen. Zu den
Verlierern des Sparkonzeptes gehören zudem regionale Kulturzentren.
Die Zuschüsse aus London für die kulturelle Arbeit der
Stadtverwaltungen in Großbritannien wird um fast 30 Prozent gekürzt.
Quelle: WDR.de, Kulturnachrichten v. 22.10.2010

seen via a. fine blog.


BSB beklagt erhöhte Haushaltssperre
von netbib weblog von jplie
Die Bayerische Staatsbibliothek fürchtet Folgen für die
Informationsinfrastruktur, sollte dies so bleiben. Ende September
wurde die Haushaltsperre von 10 auf 30 % des Etats erhöht. [via
Süddeutsche]

via netbib von heute.

+

danke, lieber herr pannier für ihre infos zum sachverhalt.
und danke für ihre mail an mich
eine mail der bsb könnte weiteres klären. meine denke.
an die bsb: hier lesen mehr als 6.000 menschen. nicht ohne um die
sache zu erläutern
ich hab den betreff mal ein bisschen neutraler gemacht.


On 10/25/10, Klaus Graf <klaus.graf@xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx> wrote:
On Mon, 25 Oct 2010 00:30:43 +0200
 Dietrich Pannier <dietrich.pannier@xxxxxx> wrote:

diese Aussage "Dass die wissenschaftlichen Zwecke in § 2
Abs. 1 an
erster Stelle genannt werden, bedeutet nicht, dass die
Bibliothek
Wissenschaftler bevorzugen darf. Diese Interpretation der
BSB ist klar
rechtswidrig, denn die Benützungsordnung ist eine
Rechtsverordnung." ist
so unklar formuliert, dass schon von daher sich das
Prädikat "klar
rechtswidrig" nicht zwingend ergibt. Gemeint ist von
Ihnen etwas
anderes, nämlich "das Gleichbehandlungsgebot gilt auch
für
Rechtsverordnungen". Das trifft zwar zu, aber die hier
von Ihnen
suggerierte Folge, dass Abweichungen vom
Gleichbehandlungsgebot weder in
Gesetzen noch Rechtsverordnungen erlaubt und damit per se
rechtswidrig
seien, stimmt mit geltendem Recht nicht überein. Das
Gegenteil ist der
Fall, Abweichungen sind möglich, wenn sie denn nicht
willkürlich sind.

Es bedarf also einer Prüfung, ob die von der BSB gewählte
Einschränkung
der Benutzung willkürlich ist. Die von der BSB gegebene
Begründung und
der Inhalt des Videos von münchen.tv widersprechen sich
da nicht. Beide
Schüler geben an, dass die Arbeitsatmosphäre ihnen
förderlich sei, es
fehlt aber jede Aussage, dass sie neben der Atmosphäre
auch den
Medienbestand genutzt hätten. Die BSB sieht es als Ziel
der Beschränkung
an, die vorhandenen Arbeitsplätze vorrangig für die
Nutzer verfügbar zu
machen, die auch mit den hauseigenen oder vermittelten
Beständen
arbeiten. Da vermag ich die Willkür nicht so klar zu
sehen wie Sie. Ein
Recht auf Nutzung einer wissenschaftlichen Bibliothek nur
als coole
Lern-Location scheint mir weder hinreichend diskutiert
noch allgemein
anerkannt.

Sie verkennen den Sachverhalt und koennen auch nicht lesen.


so so


h. pannier kann lesen. da bin ich sicher. sehr sicher.

Ich habe mit keiner Silbe Bibliotheken als coole
Lern-Location gerechtfertigt.


sind sie aber


vor einiger zeit ging es ja um bib-s in berlin. nun wäre ev. münchen
an der reihe ...

bsb
stb m im gasteig
dt. museum

ff.

Die BSB kontrolliert Schueler und weist sie zurueck, wenn
sie Literatur mit sich fuehren, die nur oder typischerweise
zur Abiturvorbereitung geeignet ist.


harter tobak


s.o.

Damit greift sie in die Rechte derjenigen ein, die waehrend
ihres Aufenthalts das Medienangebot (Buecher,
Zeitschriften, PC-Arbeitsplaetze fuer Internet und
Datenbanken) nutzen wollen. Die Massnahme ist nicht
geeignet, da sie keine Unterscheidung zwischen denjenigen,
die mit Abi-Materialien UND Bibliotheksmedien arbeiten
(Destinataere), und denjenigen, die ohne Medienbenutzung
arbeiten wollen, treffen kann. Aus dem Video geht nicht
hervor, dass alle Abiturienten nur die Arbeitsatmosphaere
schaetzen.

Die BSB diskrimiert Schueler, indem sie Juristen, die mit
Alpmannskripten Einlass begehren, um ohne Mediennutzung zu
lernen, keinen Kontrollen unterwirft. Auch sonst kann jeder
den Lesesaal als grosse Waermestube nutzen, solange er
keine Abi-Vorbereitungsbuecher mit sich fuehrt. Das ist mit
Art. 3 GG nicht vereinbar.

Ich denke, dass es keine besonders geschickte Einlassung
ist, mit einem extrem unfreundlichen Akt die treuherzige
Beteuerung zu verbinden, selbstverstaendlich seien Schueler
als BSB-Benutzer willkommen. Das waere das gleiche, wie
wenn ich versichern wuerde, dass ich Sie und Ihre unendlich
weisen Aussagen, die ganz ohne persoenliche Seitenhiebe wie
unsachliche Vergleiche mit dem Hochschularchiv der RWTH
auskommen, voll und ganz respektiere.

Klaus Graf



logo ist das archiv der rwth in aachen nicht mit der bsb zu vergleichen.
das ist allen hier klar.

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http://www.inetbib.de



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MfG, Karl Dietz
http://karldietz.blogspot.com



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