[Date Prev][Date Next][Thread Prev][Thread Next][Date Index][Thread Index]

Re: [InetBib] Bewertung einer historischen Bibliothek für Eröffnungsbilanz / Doppik



Sehr geehrter Herr Wenzel, 

meine Kommune verfügt zwar nicht über ein Museum, jedoch über Kunstgegenstände 
und hatte im Rahmen der Einführung NKF/Doppik in NRW damit zu tun. Sehr 
interessant dürfte dieser Link sein: 
www.museumsverband-hessen.de/download.php?id=45

Darin steht u.a.:
"Empfehlungen der Länder für die Kommunalen Haushalte liegen auch aus Nordrhein-
Westfalen und Brandenburg vor. In beiden Fällen wird auf eine durchgängige
Einzelbewertung verzichtet und im Wesentlichen ein „Erinnerungswert“ von 1 € 
angelegt.
Er gilt für Einzelobjekte, für Objektgruppen oder auch als ein Wert für den 
gesamten
Bestand des Museums. Bereits versicherte, hochrangige Objekte und Objektgruppen
können mit ihrem Versicherungswert belegt werden.
In § 55 Abs. 3 der Gemeindehaushaltverordnung NKF (NRW) heißt es:
„Für die Kulturpflege bedeutsame bewegliche Vermögensgegenstände sollen, soweit
diese auf Dauer versichert sind, mit ihrem Versicherungswert, anderenfalls mit 
dem
einer dauerhaften Versicherung zu Grunde zu legenden Wert angesetzt werden.
Sonstige Kunstgegenstände, Ausstellungsgegenstände und andere kulturhistorisch
bedeutsame Objekte können mit einem Erinnerungswert angesetzt werden.“
Der Kulturausschuss des Städtetages Nordrhein-Westfalens schlägt dagegen vor,
Kunst- und Kulturgegenstände grundsätzlich mit einem Erinnerungswert von 1 € zu
bewerten. Mit dieser Regelung soll der Gefahr entgegnet werden."

Auch aus Thüringen gibt es dazu ein pdf: 
http://www.thueringen.de/imperia/md/content/museen/museumsverband/gemeinsambewertung_von_mobilem_kulturgut.pdf

Also entweder "Versicherungswert" und damit auch den Einzelstückwert oder 
"Erinnerungswert" bei mobilen Kunstgegenständen. Immerhin können Sie mit diesem 
Papier mit Praxis aus 3 Bundesländern argumentieren. In der Hoffnung auf noch 
bessere Antworten auf dem AKMB Umfeld, denn in den ÖBs dürfte die Thematik nur 
bei Arthoteken ähnlich gelagert sein.

Mit freundlichem Gruß aus der beinah wieder schneefreien Kölner Bucht

Gerald Schleiwies
50226 Frechen


-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: "Wenzel Matthias" <m.wenzel@xxxxxxxxxxx>
Gesendet: 07.01.2011 12:47:09
An: inetbib@xxxxxxxxxxxxxxxxxx
Betreff: [InetBib] Bewertung einer historischen Bibliothek für Eröffnungsbilanz 
/ Doppik

Liebe Liste,
die Einführung der Doppik macht auch um unsere Einrichtung (wissenschaftliche 
Bibliothek in kommunaler Trägerschaft, in einem Haushalt mit dem städtischen 
Kulturhistorischen Museum geführt / Sachsen) keinen Bogen ...  
Die Positionen der Bibliotheken und Museen zu diesem Thema sind nach meiner 
Kenntnis diametral entgegengesetzt (von "Null"  bis möglichst hoch) und die 
damit verbundenen haushaltsrechten Konsequenzen werden unterschiedlich 
dargestellt. 
Der Museumsbund Sachsen lehnt eine Bilanzierung aus prinzipiellen Gründen 
vollständig und kategorisch ab. Seitens der Stadtverwaltung wird auf die 
Umsetzung der entsprechenden Verwaltungsvorschriften orientiert. 

Wer kann in dieser Frage einen Rat geben, auf Kollegen mit ähnlichen Fragen 
und Erfahrungen verweisen, etc.?
Gibt es innerhalb des DBV Überlegungen hierzu?  
Bekannt sind mir bisher die "Anlage 5" der Sächsischen Bewertungsrichtlinie 
für die Eröffnungsbilanz, ferner die Arbeitshilfen aus Rheinland-Pfalz. 
Während in diesen Unterlagen eine Bewertung nach Wertgruppen vorgesehen ist,  
wird von Kerstin Ritschel, SMWK Dresden (http://www.kerstin-ritschel.de/) 
deutlich auf eine Einzelstückbewertung orientiert. Darüber hinaus gibt es 
unter 
http://www.haw-aw.de/fileadmin/user_upload/Aktuelles/Veroeffentlichungen/wen_diskussionspapier22.pdf
  ein Diskussionspapier, das über den Marktwert hinaus eine Bewertung des 
gesellschaftlichen Wertes unter verschiedenen Aspekten vorschlägt. 
Es ist also eine sehr kontroverse Diskussion im Gange. 
Gibt es in dieser Liste Kollegen aus Sachsen, die vor den gleichen Fragen 
stehen?
Fragt, verbunden mit freundlichen Grüßen aus Görlitz 
Matthias Wenzel


Dipl.-Bibl.(FH) Matthias Wenzel
Leiter der Oberlausitzischen
Bibliothek der Wissenschaften
Arndtstr. 11a
02826 Görlitz
mail:        m.wenzel@xxxxxxxxxxx
fon:         0049-3581-672282
fax:         0049-3581-671375
mobil:       0152-21646721
www.olb.goerlitz.de


 



-- 
http://www.inetbib.de
___________________________________________________________
NEU: FreePhone - kostenlos mobil telefonieren und surfen!                       
        
Jetzt informieren: http://produkte.web.de/go/webdefreephone

-- 
http://www.inetbib.de

Listeninformationen unter http://www.inetbib.de.