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Re: [InetBib] Aktuelles Urteil zum Urheberrecht (* 52b)



Eine kleine Ergänzung:. Wenn Sie bei der Suche von IUWIS (www.iuwis.de) 
52b eingeben, bekommen Sie aus dem Infopool derzeit 77 einschlägige 
Beiträge nachgewiesen (überwiegend als Volltexte). Wer sich da nicht mit 
entsprechenden Arbeiten wiederfindet, möge sich bitte mit IUWIS in 
Verbindung setzen, wir tragen das sofort nach. Später wird es für 
registrierte Benutzer auch leichter sein, selber Referenzen einzustellen.
RK
Am 25.03.2011 12:10, schrieb Dirk Steinert:
Danke für den Hinweis, Frau Albrecht!

Die Volltexte aller drei bisherigen Entscheidungen in der Sache gibt's unter 
http://www.lareda.hessenrecht.hessen.de

Hauptsache

- LG Frankfurt, 16.03.2011, 2-06 O 378/10; Leitsätze:
1. * 52 b UrhG enthält als Annexkompetenz auch das Recht, ein digitales 
Vervielfältigungsstück herzutstellen.
2. Der Anwendung von * 52b UrhG steht nur ein geschlossener Vertrag, nicht 
hingegen ein bloßes Vertragsangebot des Rechtehinhabers entgegen.
3. Eine teleologische Auslegung von * 52b UrhG ergbit, dass nur eine 
öffentliche Zugänglichmachung erlaubt ist, die Anschlussnutzungen wie das 
Ausdrucken oder das Speichern auf USB-Sticks ausschließt.
    
http://www.lareda.hessenrecht.hessen.de/jportal/portal/t/1817/page/bslaredaprod.psml?pid=Dokumentanzeige&showdoccase=1&js_peid=Trefferliste&documentnumber=1&numberofresults=3&fromdoctodoc=yes&doc.id=KORE208062011%3Ajuris-r01&doc.part=L&doc.price=0.0&doc.hl=1#focuspoint

Einstweilige Verfügung

- OLG Frankfurt, 24.11.2009, 11 U 40/09; Leitsätze:
1. Den Befugnissen aus * 52 b UrhG stehen nur eine bereits erfolgte 
vertragliche Regelung entgegen; ein bloßes Vertragsangebot genügt nicht.
2. * 52 b UrhG begründet eine Annex-Berechtigung für Bibliotheken zur 
Herstellung eines digitalen Vervielfältigungsstücks.
3. Die Schrankenregelung des * 52 b UrhG erlaubt nicht, elektronische 
Leseplätze so einzurichten, dass deren Nutzer die Möglichkeit zu einer 
Vervielfältigung der zugänglich gemachten Werke haben.
    
http://www.lareda.hessenrecht.hessen.de/jportal/portal/t/186e/page/bslaredaprod.psml?pid=Dokumentanzeige&showdoccase=1&js_peid=Trefferliste&documentnumber=1&numberofresults=2&fromdoctodoc=yes&doc.id=KORE232502009%3Ajuris-r03&doc.part=L&doc.price=0.0&doc.hl=1#focuspoint

- LG Frankfurt, 13.05.2009, 2-06 O 172/09; Leitsätze:
1. Den Befugnissen aus * 52 b UrhG steht nur eine abgeschlossene vertragliche 
Regelung entgegen; ein bloßes Vertragsangebot genügt nicht.
2. * 53 UrhG ermöglicht keine digitale Kopie von im Rahmen der Befugnisse des 
* 52 b UrhG erstellten Digitalisaten.
    
http://www.lareda.hessenrecht.hessen.de/jportal/portal/t/1828/page/bslaredaprod.psml?pid=Dokumentanzeige&showdoccase=1&js_peid=Trefferliste&documentnumber=2&numberofresults=2&fromdoctodoc=yes&doc.id=KORE214752009%3Ajuris-r00&doc.part=L&doc.price=0.0&doc.hl=1#focuspoint

Beste Grüße
D.Steinert



     * Date: Wed, 16 Mar 2011 15:15:03 +0100
     * From: Rita Albrecht<r.albrecht@xxxxxxxxxxxxxxxxxxx>
     * Subject: [InetBib] Aktuelles Urteil zum Urheberrecht

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

eine aktuelle Meldung aus dem "Boersenblatt Newsletter" vom 16.03.2011 *
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*Urheberrecht
* *ULB Darmstadt vs. Ulmer Verlag: Richter untersagen Kopieren*
Das Landgericht Frankfurt am Main hat heute die Entscheidung im
Urheberrechtsstreit zwischen dem Eugen Ulmer Verlag und der
Universitäts- und Landesbibliothek Darmstadt (ULB) veröffentlicht, wie
Verleger Matthias Ulmer bestätigt. Der Urteilstenor: Die von der ULB
digitalisierten Werke dürfen von den Nutzern an den Leseterminals nicht
vervielfältigt und ausgedruckt werden.
16.03.2011
**http://www.boersenblatt.net/432194/
<http://www.boersenblatt.net/432194/?t=newsletter>

...

Herzliche Gruesse
Rita Albrecht

HeBIS-Verbundzentrale
Bockenheimer Landstr. 134 - 138
60325 Frankfurt
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Prof. Dr. Rainer Kuhlen
FB Informatik und Informationswissenschaft
Universität Konstanz

URL: www.kuhlen.name
Projekt IUWIS HU-Berlin: www.iuwis.de
Aktionsbündnis: http://www.urheberrechtsbuendnis.de/
Email: rainer.kuhlen@xxxxxxxxxxxxxxx


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http://www.inetbib.de


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