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AW: [InetBib] Diebstahl (war: Neues vom Börsenverein in Sachen Urheberrecht und E-Books)



Liebe Kolleginnen und Kollegen, 
eine schwierige Diskussion. Dass man nicht mehr durchblickt, ist doch Teil der 
Strategie. Und Teil der Strategie dieser Studie ist doch, soviel Empörung zu 
generieren, dass Entscheidungsträger dabei mitspielen, jegliche Nutzung in ein 
Lizenzmodell zu setzen, weil der böse Nutzer nicht jedes Mal bezahlt hat, wenn 
er etwas irgendwie benutzt. Es gibt doch bereits Verlage, die das eigentliche 
Nutzen von Büchern, also es lesen, damit arbeiten schon bei einer bloßen 
Öffnung per Mausklick beginnen lassen wollen und Bibliotheken sollen die 
Zugriffe in dieser Form mit Lizenzgebühren bezahlen. Es geht darum, neben dem 
Kauf von E-Books jeden irgendwie feststellbaren Umgang damit in eine 
kostenpflichtige, teilweise zeitlich begrenzte Nutzungsform umzugestalten, bei 
dem jedes Öffnen eines e-books per Mouse-Klick kostenpflichtig sein soll. Aus 
einer solchen wirklich idiotischen Perspektive ist natürlich auch die Nutzung 
z. B. in Google Books teilweise digitalisierter Werke angeblich eine illegale, 
da ja unbezahlte Nutzung. Auch solche "Nutzung" war ja Bestandteil der Studien. 
Dass durch diese ja auch anwerbende Teildigitalisierung häufig ein Kauf des 
gedruckten Werkes folgt, wird übrigens verschwiegen. Man kann nur hoffen, dass 
die Entscheidungsträger hier ein Mindestmaß von kritischer Intelligenz an den 
Tag legen und die Einwände der Verbände aus Wissenschaft und Bibliothekswesen 
nicht nur für "Lobbyarbeit" halten, auch so ein Plakativbegriff, der 
Zusammenhänge um die Grundrechtsverwirklichung von Wissenschafts- und 
Informationsfreiheit verdecken soll, um die sich der Staat übrigens eigentlich 
zu kümmern hat und nicht um das Geschäftsmodell von Verlagen. Ich bin mal 
gespannt, wann die Verlage dann anfangen, das Nutzungsmodell auf gedruckte 
Bücher zu übertragen. :-)
Schönes Wochenende.


Annette Kustos, M.A., M.A.-LIS
Leitung Hochschulbibliothek
Hochschule für Gesundheit
University of Applied Sciences
Universitätsstraße 105
44789 Bochum
Tel: +49 (0)234/77727-150
Mobil: 
E-Mail: annette.kustos@xxxxxxxxxxxxxxxx
Web: www.hs-gesundheit.de

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-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: inetbib-bounces@xxxxxxxxxxxxxxxxxx 
[mailto:inetbib-bounces@xxxxxxxxxxxxxxxxxx] Im Auftrag von Dietrich Pannier
Gesendet: Donnerstag, 1. September 2011 23:58
An: Internet in Bibliotheken
Cc: Dietrich.Pannier@xxxxxxxxxxxxxx
Betreff: Re: [InetBib] Diebstahl (war: Neues vom Börsenverein in Sachen 
Urheberrecht und E-Books)

Lieber Herr Umstaettter,

Am 31.08.2011 16:04, schrieb Walther Umstaetter:
Bezüglich der Feststellung:
"Laut Studie haben 42 Prozent aller E-Book-Downloader im vergangenen Jahr
durchschnittlich 18 E-Books aus dem Netz illegal heruntergeladen. Das
entspreche 14 Millionen Exemplaren und 62 Prozent aller heruntergeladenen
E-Books."
entsteht die eigentliche Frage, wieviele davon wieder verworfen wurden,
weil sie nichts oder nicht das brachten, was die Leser eigentlich suchten.
In einer Buchhandlung oder einer Bibliothek wird auch nicht jedes Buch als
Diebstahl gewertet, dass nur zur Ansicht genommen wird, um dann
festszustellen, dass es noch ein besseres gibt.
Eigentlich hatte ich Sie als Lehrenden in Sachen Dokumentation immer für 
einen Verfechter klarer Begrifflichkeiten gehalten. Ihre "laxe" Haltung 
in Sachen Diebstahl kann aus meiner Sicht daher nicht unkommentiert 
bleiben.
Mir geht es hier jetzt nicht um den Börsenverein, sondern um Ihre 
Bagatellisierung des Umgangs mit fremdem Eigentum. Wenn am Abend vor 
Ihrer Lieblingskneipe ein anderer Gast Ihr mehr oder minder wertvolles 
Fahrrad mitgehen läßt und Sie nun vor oder nach dem letzten Bus ohne 
dastehen, werden Sie das schlicht als Diebstahl bezeichnen. Und wenn Sie 
das Rad versichert haben, werden Sie trotz der geringen Aufklärungsquote 
bei Raddiebstählen gleich noch eine Anzeige erstatten. Dabei werden Sie 
nie erfahren, dass der Dieb das Rad drei Brücken weiter in die Spree 
geworfen hat, weil es von der Gangschaltung und der Sitzposition seinem 
Geschmack nicht entsprach oder weil er da auch schon da war, wo er hin 
wollte. Sie werden kaum Mutmaßungen über die Motivation des Entwenders 
anstellen und sie wäre Ihnen auch völlig egal, Sie wären nur zornig über 
den Verlust und den zugefügten Schaden.
Ein in einer Bibliothek/Buchhandlung entwendeter Schmachtfetzen mag dem 
Klauer vielleicht nicht gefallen, weil er nicht das findet, was er 
gesucht hat, der Bibliothek/der Buchhandlung (und den Lesern von 
Schmachtfetzen) hat er jedenfalls einen Verlust/Schaden zugefügt, dessen 
Zufügung sich durch seine enttäuschte Erwartung nicht rechtfertigen 
läßt. Enttäuschungen gehören zum normalen Lebensrisiko. Wollen Sie dem 
enttäuschten Käufer eines "Feuchtgebietes" raten, künftig solche Bücher 
lieber in Bibliotheken zu klauen, denn wegen der Ihm zugefügten 
Inthaltsenttäuschung müsse man ihm die Entwendung nachsehen?

mit freundlichem Gruß,
aber grübelnd, welche Feststellungen in dieser Liste in letzter Zeit so 
getroffen werden und unwidersprochen bleiben

Dietrich Pannier

-- 
Dietrich Pannier
Turbanstraße 15
D-75015 BrettenMail

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http://www.inetbib.de

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