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[InetBib] Call for Paper LIBREAS #22: Recht und Gesetz



Werte Damen und Herren,
werte Kolleginnen und Kollegen,

zeitnah zur Veröffentlichung der #21 der LIBREAS. Library Ideas 
(http://www.libreas.eu) erlaube ich mir, Sie auf den Call for Paper für die 
#22: Recht und Gesetz 
(http://libreas.wordpress.com/2012/10/24/call-for-papers-ausgabe-22-recht-und-gesetz/)
 hinzuweisen.

m.f.G.
Karsten Schuldt
(Redaktion LIBREAS / Schweizerisches Institut für Informationswissenschaft, HTW 
Chur)


Call for Papers, LIBREAS #22: Recht und Gesetz

Das als Gesetz und Verordnung kodifizierte Recht zieht in das gesellschaftliche 
Leben Grenzen ein. Damit setzt es die Vorbedingungen des Zusammenlebens und 
gibt den Individuen und Institutionen Orientierung für ein – in diesem 
Bezugsrahmen – normativ richtiges Handeln. Es kann Macht zuteilen oder 
aberkennen. Obwohl die Gesetze selber einer ständigen Kritik unterliegen, die 
Umsetzung der Gesetze und Verordnungen ebenso als Quelle der Friktionen bekannt 
ist und gegen die meisten Gesetzgebungsverfahren der Einwand erhoben wird, 
nicht ausreichend transparent zu sein: Bibliotheken, Informationseinrichtungen, 
Dienstleister im Informationsbereich, die bibliotheks- und 
informationswissenschaftliche Forschung können diesen Rahmen nicht verlassen. 
Sie wollen es gar nicht, wenngleich insbesondere das Urheberrecht politischem 
Druck ausgesetzt ist, welcher zum Teil auch vom Bibliotheks- und 
Informationswesen getragen wird.
Aber was genau heißt in der Bibliothekspraxis, das Gesetz nicht zu übertreten? 
Wie sieht der Raum, den das Gesetz für die Informationspraxis umreißt, 
eigentlich genau aus? Was darf getan werden und was nicht? Wie unterscheiden 
sich diese Räume im internationalen Rahmen? Repräsentiert das Recht die 
gesellschaftlichen Anforderungen an Informationsnutzung? Sollten die Gesetze, 
insbesondere – sofern vorhanden – Bibliotheksgesetze, aus Sicht der 
Informationseinrichtungen und ihrer Akteure, geändert werden? Wie sollten sie 
aussehen? Damit möchte sich die LIBREAS Ausgabe #22 beschäftigen. Uns 
interessiert zudem die Frage, wie Bibliotheken und Informationseinrichtungen 
eigentlich mit den möglichen Grenzen des Gesetzes umgehen? Wie verhindern sie 
ungewollte Übertretungen? Was tun sie, wenn sie doch solcher angeklagt werden? 
Oder sind sie, wie ihnen manches Mal vorgeworfen wird, viel zu vorauseilend und 
nehmen sie sich damit selber Rechte weg? Übertreten sie zum Teil di
 e einen Rechte – zum Beispiel ihrer Nutzerinnen und Nutzer – um andere Rechte 
– zum Beispiel die der Content Provider – zu weitgehend durchzusetzen?
Nicht zuletzt erheben insbesondere Bibliotheken innerhalb des Diskurses 
„Informationskompetenz“ immer öfter den Anspruch, ihre Nutzerinnen und Nutzer 
dazu anzuhalten, die Rechte aller Beteiligten am Produktionsprozess von Medien 
zu achten. Was ist damit eigentlich gemeint? Ist das überhaupt sinnvoll und 
berechtigt? Sollen Bibliotheken das tun oder ist das nicht, wenn überhaupt, 
Aufgabe dieser Beteiligten alleine? Sollen Bibliotheken Piraten sein, sollen 
sie die Interessen von Verlagen und Labeln vertreten, von Künstlerinnen und 
Autoren oder radikal die der Nutzerinnen und Nutzer? Oder sollen sie ganz und 
gar neutral bleiben?
Zuletzt drängt sich auf, dass Informationseinrichtungen und Bibliotheken als 
Infrastruktur gerade im Prozess der Rechtsprechung relevant sind. In Gerichten 
und Kanzleien sitzen, zumeist verteilt und als One Person Libraries 
organisiert, Kolleginnen und Kollegen und tragen dafür Sorge, dass die 
rechtlichen Prozesse geführt werden können. Ebenso werden gesetzgebende 
Institutionen von Kolleginnen und Kollegen direkt unterstützt. Während ihre 
Arbeit offenbar im Gegensatz zur (medizinischen) Autopsie nicht cool genug für 
Fernsehserien sind – warum eigentlich? – würden wir uns freuen, wenn einmal ein 
Licht auf sie und ihre verantwortungsvolle Arbeit geworfen wird.
Wir rufen dazu auf, insbesondere aus der Praxis – egal ob in den Einrichtungen 
und bei der informationsbezogenen Arbeit, als auch aus der politischen und 
gesetzgeberischen Praxis – zum Themenbereich Recht und Gesetz Beiträge für die 
nächste Ausgabe der LIBREAS einzureichen. Dem Thema entsprechend werden sie 
hoffentlich kritisch und reflexiv sein. Wir freuen uns auf spannende 
Diskussionen, Berichte aus der Praxis und widerstreitende Positionen. 
Redaktionsschluss für die LIBREAS #22 ist der 31. Januar 2013. Für Einsendungen 
oder weitere Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Redaktion LIBREAS 
(redaktion@xxxxxxxxxx) oder einzelne Redakteurinnen und Redakteure 
(www.libreas.eu/formal/impressum.htm).


Redaktion LIBREAS
(Berlin, Bielefeld, Chur, Mannheim)

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