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Re: [InetBib] Für die Zeit, die ....






Von: "Pampel, Ines" <Ines.Pampel@xxxxxxxxxxxxxxx>
An: Internet in Bibliotheken <inetbib@xxxxxxxxxxxxxxxxxx> 
Gesendet: 8:55 Donnerstag, 29.November 2012
Betreff: [InetBib] Für die Zeit, die ....

Liebe Inetbib-ListenteilnehmerInnen,

es ist gut, dass es diese Liste gibt: für News und zum Austausch über 
bibliothekarische Arbeit! 

Zahlreiche Nachrichten dienen allerdings nach meiner Wahrnehmung nur der 
Diskussion zweier od. weniger Personen und sollten deshalb bewußt persönlich 
adressiert/beantwortet und nicht an die Liste geschickt werden. 

Auch das kurze Anklicken, "Überfliegen" des Inhalts oder Löschen von Emails 
beansprucht Zeit. Ich bitte Sie höflichst um Respekt vor dem knappen Guthaben 
(Arbeits)Zeit von jedem von uns.

"Für die Zeit, die einem andere stehlen, gibt es kein Fundbüro!" (Gerhard 
Uhlenbruck)


Danke für Ihr Verständnis,

Ines Pampel
Musikabteilung
Sächsische Landesbibliothek -
Staats- und Universitätsbibliothek Dresden (SLUB)
01054 Dresden 
Tel.:  +49 351 4677-554
Fax:  +49 351 4677-732
http://www.slub-dresden.de/



-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Inetbib [mailto:inetbib-bounces@xxxxxxxxxxxxxxxxxx] Im Auftrag von Rupert 
Rompel
Gesendet: Donnerstag, 29. November 2012 08:21
An: Internet in Bibliotheken
Betreff: Re: [InetBib] Blog-Beitrag zweifelt Gutachten zu Stralsund an

Entschuldigung, ich meinte "Päpste"!


            
-------- Original-Nachricht --------
Datum: Thu, 29 Nov 2012 08:18:36 +0100
Von: "Rupert Rompel" <Rupert.Rompel@xxxxxx>
An: Internet in Bibliotheken <inetbib@xxxxxxxxxxxxxxxxxx>
Betreff: Re: [InetBib] Blog-Beitrag zweifelt Gutachten zu Stralsund an

            Lieber Herr Ehrsam,

jedes Fachgebiet hat seine Päbste. Als Kritiker können Sie froh sein, 
im besten Fall mit der Exkommunikation davonzukommen.

Tragen Sie es mit Gleichmut! Eine Besserung ist seit Jahren nur 
graduell zu erkennen.

Freundlicher Gruß

Rupert Rompel

            
-------- Original-Nachricht --------
Datum: Wed, 28 Nov 2012 22:39:56 +0100
Von: "Thomas Ehrsam" <ehrsam@xxxxxx>
An: "'Internet in Bibliotheken'" <inetbib@xxxxxxxxxxxxxxxxxx>
Betreff: Re: [InetBib] Blog-Beitrag zweifelt Gutachten zu Stralsund 
an

            Sehr geehrter Herr Graf
Ich achte und schätze Ihren Einsatz für die Stralsunder 
Gymnasialbibliothek und habe die entsprechende Petition 
unterschrieben. Dass Sie aber keine Mail ohne Beleidigung schreiben 
können - diesmal sind es "Antiquare und
Leute
wie
Sie", obwohl Sie mich ja nicht kennen, und schon gar nicht als 
Bestandsauflöser - zeigt nur, dass Ihnen sachliche
Auseinandersetzungen
fremd sind. Schade.
Thomas Ehrsam

-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Inetbib [mailto:inetbib-bounces@xxxxxxxxxxxxxxxxxx] Im Auftrag 
von Klaus Graf
Gesendet: Mittwoch, 28. November 2012 20:02
An: Internet in Bibliotheken
Betreff: Re: [InetBib] Blog-Beitrag zweifelt Gutachten zu Stralsund 
an

On Wed, 28 Nov 2012 18:33:23 +0100
  "Thomas Ehrsam" <ehrsam@xxxxxx> wrote:
Hr. Graf schreibt:
Was ist das denn fuer ein selten dummes Argument, die
Zerschlagung
geschlossener Bibliotheken damit zu rechtfertigen, dass
Forscher den
Schritt vors
Regal
scheuen?    

Ich kann nicht sehen, dass hier irgendjemand die Zerschlagung 
geschlossener Bibliotheken rechtfertigt.

Das erinnert mich doch sehr an "Niemand hat die Absicht, eine Mauer 
zu bauen". Die Antiquare und Leute wie Sie verfuegen uber ein 
geruettelt Mass an Taschenspielertricks, mit denen sie aus 
geschlossenen Bibliotheken einen aussonderungsfaehigen Bestand 
machen.

Gerade gelesen:

"Am 28. November fand eine Dringlichkeitssitzung des 
Hauptausschusses
der
Stralsunder Bürgerschaft statt. 

Zu der unter TOP 2.1 eingeordneten Beschlussvorlage H
0194/2012 erfolgte eine einstimmige Beschlussfassung, wonach der 
Bücherkaufvertrag zum Teilbestand der Gymnasialbibliothek 
rückabgewickelt wird (Rückabwicklungsvereinbarung). Es handelt sich 
um eine Rückabwicklung, nicht um einen Rückkauf der Bücher. Dies war 
nur möglich durch den Einigungswillen und die Fairness des Antiquars 
bei den Verhandlungen.

Danach werden alle beim Käufer noch vorhandenen 5.278 Bücher der 
Gymnasialbibliothek in den Besitz der Hansestadt Stralsund 
zurückgeführt und im Gegenzug lediglich der anteilige Kaufpreis 
erstattet.

Dies entspricht ca. 90 Prozent des veräußerten Bestandes.
Von den restlichen 10 Prozent wurde ein Teil aufgrund des sehr
schlechten
Zustandes der Bücher vom Antiquar vernichtet, der andere Teil durch
ihn
weiterveräußert.

Welche Bücher letztlich veräußert wurden, müssen weitere fachliche 
Recherchen ergeben. Liegen diese Ergebnisse vor, wird festzustellen
sein,
welche der bereits weiter veräußerten Bücher dringend zurückgeholt 
werden müssen, um die Gymnasialbibliothek als Ganzes 
wiederherzustellen.
Dies wird in der nächsten Zeit von Fachleuten aufgearbeitet.

In der kommenden Woche erfolgt die Rückführung der Bücher nach 
Stralsund."

Ebenfalls heute hat sich der Archivarsverband VdA gegen eine 
Vorverurteilung der Stralsunder Kollegin gewandt und erneut eine 
umfassende Aufklaerung
gefordert:

http://goo.gl/SPzk5

Die Stadt Stralsund muss sich in der Tat fragen lassen:

- Wieso hat der Hauptausschuss heute nicht beschlossen, die Teilen 
der Presse (nicht aber mir) zugaengliche Beschlussvorlage fuer die 
nichtoeffentliche Sitzung im Juni und das Sitzungsprotokoll fuer die 
Oeffentlichkeit freizugeben? Ich werde meine Klage vor dem VG
Greifswald
nicht fuer erledigt erklaeren, wenn ich dieses Dokument nicht erhalte.

- Wieso gestattet die Stadt Stralsund der betroffenen Archivleiterin 
nicht, sich zu aeussern (bzw. tritt dem Eindruck entgegen, sie 
duerfe das nicht)?
Vulgo: Maulkorb.

- Was ist mit den anderen von dem Antiquar erworbenen wertvollen 
Stralsunder Bestaenden, die nach wie vor z.B.
bei Ebay angeboten werden? 

Nach wie vor werden wertvolle Bücher aus dem Stadtarchiv Stralsund 
auf verschiedenen Plattformen angeboten.

Der Ebay-Verkaeufer heißt pundr_art und ist Robert Hassold.



http://www.ebay.de/itm/Stralsundische-Zeitung-Original-Ausgabe-von-183
3-gebu
nden-/300801240846
ist die Stralsundische Zeitung von 1833, wobei auf Bild 2 der 
Stempel
der
GYMNASIALBIBLIOTHEK zu erkennen ist.

Der gleiche Stempel ist auch bei dem Jahrgang 1802
sichtbar:



http://www.ebay.de/itm/Stralsundische-Zeitung-Original-Ausgabe-von-180
2-gebu
nden-/300787928738

Angeboten wird auch eine Schrift von 1780



http://www.ebay.de/itm/Original-Schrift-z-Andenken-v-Gregorius-Langema
k-St-N
ikolai-Kirch-Stralsund-1780-/300792310342

Ich habe bereits
http://archiv.twoday.net/stories/197335310/
festgestellt, dass ich für diese extrem rare Druckschrift (sie
erscheint
auch im Filmmaterial des NDR in mehreren
Berichten) keinen einzigen Nachweis im "Karlsruher Virtuellen Katalog"
(Bibliotheken, D, AT, CH) finde, sie in deutschen Bibliotheken also
nicht
elektronisch katalogisiert ist, womoeglich ausserhalb von Stralsunds
also
gar nicht vorhanden ist.

Da offensichtlich in Stralsund keine Aufzeichnungen existieren, was 
aufgrund des Vertrags vom Juni und was schon vorher bei sog. 
Dublettenverkaeufen angeboten wurde, ist man auf die Wahrheitsliebe 
des Antiquars
angewiesen,
der z.B. die von mir aufgedeckten Verkaeufe bei Reiss der Stadt
Stralsund
offenbar verschwiegen hat. Diese haben nach meiner Schaetzung


http://archiv.twoday.net/stories/219022356/

gut 140.000 Euro erloest.

Wenn bei Ebay Stuecke aus der Gymnasialbibliothek nach wie vor
angeboten
werden, kann das zweierlei bedeuten:

a) der Antiquar setzt abredewidrig seine Verkaeufe fort

b) die wertvollen Stuecke entstammen den sog.
Dublettenverkaeufen (und nicht dem jetzt rueckabgewickelten
Kaufvertrag),
von denen die Stadt Stralsund VORGIBT, keine Kenntnis gehabt zu haben.

Wenn die Verkaeufe aus der Gymnasialbibliothek nach dem Urteil des 
Innenministeriums rechtswidrig waren, gilt dies sicher auch fuer die
sog.
Dublettenverkaeufe, da bei historischen Bestaenden jedenfalls vor 
1850 eine ungeschriebene Erlaubnis, auch bei unveraeusserlichen oder 
geschuetzten Bestaenden sogenannte Dubletten zu verkaufen, nicht 
gegeben ist.

Nach unseren Informationen wurden Stadtarchiv-Bestaende - Dubletten 
hin oder her - schon seit 2010 verkauft.

Soweit diese Veraeusserungen rechtswidrig waren, muss das 
Innenministerium die Stadt Stralsund anweisen, auch die Bestaende 
ausserhalb der Gymnasialbibliothek und die sog.
Dubletten der Gymnasialbibliothek zurueckzuholen.    

Klaus Graf

--
http://www.inetbib.de/

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