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Re: [InetBib] Gesetzentwurf verwaiste Werke & mehr



On Thu, 21 Feb 2013 23:51:59 +0200
 Rainer Kuhlen <rainer.kuhlen@xxxxxxxxxxxxxxx> wrote:
d´accord, Herr Graf -  s. meinen persönlichen Kommentar
zum Zweitverwertungsrecht auf IUWIS:


http://www.iuwis.de/blog/ein-referentenentwurf-f%C3%BCr-das-zweitverwertungsrecht-aber-wohl-noch-kein-ende-der-debatte

"Da in vielen Disziplinen Veröffentlichungen in
Konferenz-Proceedings mindestens als gleichwertig mit
Zeitschriftenveröffentlichungen eingeschätzt werden und
auch hier i.d.R. keine Honorare gezahlt werden, sollten
zumindest diese noch einbezogen werden."

Das geht voellig an der Realitaet in den
Geisteswissenschaften vorbei, bei denen Beitraege in
Sammelbaenden (Festschriften oder sachthematische Baende,
nicht nur Tagungsbaende) ebenfalls mindestens als
gleichwertig eingeschaetzt werden.

Unibibliographie FU Berlin 2012: 897
Zeitschriftenaufsaetze, 715 Sammelwerksbeiträge, 346
Monographien.

Duisburg-Essen: 250 Zeitschriftenaufsaetze 2012, 262
Buchaufsaetze, 359 Monographien.

Ich wuerde mir wuenschen, dass Projekte, die ueber die
noetigen Ressourcen verfuegen, endlich einmal solche
empirischen Daten beruecksichtigen.

Ich moechte das Urheberrechtsbuendnis dringend auffordern,
von der verfehlten Beschraenkung auf Konferenz-Proceedings
abzuweichen und eine Anknuepfung an die Formulierung in §
38 UrhG zu fordern: Beitraege "zu einer nicht periodisch
erscheinenden Sammlung, für dessen Überlassung dem Urheber
kein Anspruch auf Vergütung zusteht". 

Klaus Graf

-- 
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