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[InetBib] Benutzungsordnung - wem gehört der Ausweis?



Liebe Liste,
es gibt in vielen Benutzungsordnungen den Passus "der Benutzerausweis ist 
Eigentum der Bibliothek".
Was hängt da eigentlich rechtlich von ab?
Die Frage ist stellt sich mir im Zusammenhang der Funktionserweiterung einer 
Hochschulcard über RFID/Mifare als Benutzerausweis.. wem gehört der jetzt. Man 
müsste dann hier für die Hochschulangehörigen "gehört der Hochschule" und bei 
Externen, die den von uns direkt bekommen, die Bibliothek anführen.
Das erscheint mir doch etwas merkwürdig. Oder ist das eigentlich nicht ganz so 
wichtig in der Unterscheidung....
Ich habe in vielen neueren BO s diesen Passus auch gar nicht mehr gefunden. 
Daher: was hätte das für Folgen, ihn wegzulassen?
Freundliche Grüße
-- 
http://www.inetbib.de


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