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[InetBib] Feiertagsrecht
Liebe Liste,
ein kleines Fundstück: "Die Theater sind berechtigt, zu jeder Zeit und 
am jedem Tag, gleichgültig ob es sich um Sonntage oder sog. ernste 
Feiertage handelt, jedes Theaterstück aufzuführen. Die entgegenstehenden 
Bestimmungen der Feiertagsgesetze der Länder sind verfassungswidrig und 
nichtig."
Greiffenhagen, Feiertagsschutz und Kunstfreiheit, in: UFITA 61 (1971), 
S. 104.
Schönen Feierabend ... wünscht
ste
P.S.: Ich bin für die durchgehende Montagsöffnung von Museen. Aus 
Gründen! :)
PPS: Die Sonntagsöffnung von Bibliotheken ist übrigens ein verwaltungs- 
und ein arbeitsrechtliches Thema zugleich. Die Öffnung an sich ist eine 
Frage des Feiertagsrechts und damit Ländersache, die Zulässigkeit von 
Sonntagsarbeit außerhalb des Ehrenamtes richtet sich aber nach dem 
Arbeitszeitgesetz, für das der Bund zuständig ist. Arbeitsrechtlich ist 
hier nur die Beschäftigung in "wissenschaftlichen Präsenzbibliotheken" 
vorgesehen. Aber es ging ja wohl auch um Wahlprüfsteine zur 
Bundestagswahl ...
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