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[InetBib] Feiertagsrecht



Liebe Liste,

ein kleines Fundstück: "Die Theater sind berechtigt, zu jeder Zeit und am jedem Tag, gleichgültig ob es sich um Sonntage oder sog. ernste Feiertage handelt, jedes Theaterstück aufzuführen. Die entgegenstehenden Bestimmungen der Feiertagsgesetze der Länder sind verfassungswidrig und nichtig." Greiffenhagen, Feiertagsschutz und Kunstfreiheit, in: UFITA 61 (1971), S. 104.

Schönen Feierabend ... wünscht

ste

P.S.: Ich bin für die durchgehende Montagsöffnung von Museen. Aus Gründen! :)

PPS: Die Sonntagsöffnung von Bibliotheken ist übrigens ein verwaltungs- und ein arbeitsrechtliches Thema zugleich. Die Öffnung an sich ist eine Frage des Feiertagsrechts und damit Ländersache, die Zulässigkeit von Sonntagsarbeit außerhalb des Ehrenamtes richtet sich aber nach dem Arbeitszeitgesetz, für das der Bund zuständig ist. Arbeitsrechtlich ist hier nur die Beschäftigung in "wissenschaftlichen Präsenzbibliotheken" vorgesehen. Aber es ging ja wohl auch um Wahlprüfsteine zur Bundestagswahl ...

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