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Re: [InetBib] Weiterleitung persönlicher Korrespondenz und weitere Fragen




Am 08.08.2013 08:49, schrieb Naomi Kubota:
Sicherlich kann ich mir vornehmen, in Zukunft etwas "privater" vorzugehen,
jedenfalls hat sich bisher noch keines meiner "Opfer" bei mir oder sonst
irgendjemandem beschwert.

Wissen die betreffenden Personen denn, dass Sie die Korrespondenz veröffentlicht haben? Haben Sie jemals irgendjemanden aktiv davon in Kenntnis gesetzt? Allein die Möglichkeit, dass die betreffenden Personen diese Liste lesen könnten, reicht sicher nicht aus. Übrigens finde ich es bezeichnend, dass Sie ihre Gesprächspartner als Opfer bezeichnen, auch wenn Sie dies durch die Anführungszeichen abzuschwächen versuchen.


Ich beschäftige mich übrigens auch nicht damit,
irgendwelche Photos im Internet zu veröffentlichen, noch nicht mal solche,
die keineswegs kompromittierend wären und mit Einverständnis der
aufgenommenen Personen entstanden sind.

Die Unterlassung des einen rechtfertigt nicht das wiederholte Tun des anderen.


Bekannterweise dürfte spätestens seit Edward Snowden die Rechtswirklichkeit
so aussehen, daß meine Verschwiegenheitssignatur vor allem die
Möglichkeiten betrifft, eine Weiterleitung oder ein Mitlesen rechtskräftig
belangen zu können, falls einmal konkrete Probleme entstehen sollten.

Das heißt, Sie alleine wollen darüber entscheiden können und sich die Möglichkeit offen halten, gegen andere vorzugehen, die Ihre Privatsphäre verletzen. Im Gegenzug billigen Sie anderen diese Vertraulichkeit jedoch nicht zu.


Bisher war ich jedenfalls noch nie Angeklagte in einem Strafverfahren oder
im Zivilrecht, was ich wirklich nicht von allen Personen sagen kann, die
theoretisch meine Mails mitlesen könnten.

Wollen Sie sich wirklich als Heilige in einem Kreis der Verdammten darstellen? Ihre Ausdrucksweise beinhaltet leider viele solcher Konstruktionen, die zwar Oberflächlich harmlos erscheinen, dennoch eine gewisse Tiefenwirkung hinterlassen. Weiteres dazu unter Ihrer Anmerkung zur Verleumdung.


Was den Beitrag aus Chile betrifft: Ich kann den Sinn und Unsinn meiner
Mails in Bezug auf "Internet und Bibliotheken" gerne erläutern, da ich das
Verständnisproblem aber eher für einen Individualfall halte, der nicht die
Mehrheit der Listenmitglieder betrifft,

Sie halten offenbar ganz große Stücke auf Ihren Stil und die Verständlichkeit Ihrer Mailflut. Daher bin ich gerne bereit, mich auch als Individualfall zu outen und teile Ihnen mit, dass ich oft nicht verstehe, wo der Bezug zu bibliotheksrelevanten Themen in Ihren Beiträgen zu finden ist.


Zu guter Letzt: Manchen Personen in dieser Welt scheint nicht klar zu sein,
daß zumindest in der BRD die Sachverhalte der "Verleumdung" und der "üblen
Nachrede" Straftatbestände sind, die nicht nur strafrechtlich, sondern auch
zivilrechtlich im Bereich von Schadensersatzforderungen verfolgt werden
können. Dabei spricht das Gesetz von "Verbreitung" von verleumderischen
oder rufschädigenden Inhalten, dort ist nicht festgehalten, daß der Name
der gemeinten Person explizit erwähnt werden muß. Es reicht, daß ein
Gericht es als erwiesen betrachtet, daß eine Person verleumdet wurde oder
rufschädigend geredet oder geschrieben wurde.

Setzten sie diese Erkenntnis bitte einmal in Bezug zu obiger Unterstellung bezüglich der Gerichtsverfahren. Eine willkürliche Ausweitung des Kreises der von Ihrer Behauptung betroffenen auf alle, die "theoretisch [Ihre] Mails mitlesen könnten", würde im Falle eines Falles nicht gelten und der Kreis bliebe wohl auf reguläre Abonnenten der Liste beschränkt. Da es keine weitere offensichtliche Eingrenzung auf einzelne, allgemein als bereits einschlägig angeklagt bekannte Personen gibt, dürfte dies als eine Art Rundumschlag zu werten sein. So sehe ich das zumindest.

Für eine inhaltlich relevante Antwort wäre ich sehr dankbar!

Gruß
Ben Dietze

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