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Re: [InetBib] Buch-Scanner im Benutzungsbereich



Liebe Frau Lamey-Utku,

Aus der Benutzungsordnung des Ibero-Amerikanischen Institutes:

Das Fotografieren, Filmen und Scannen von Bibliotheksmaterialien mit eigenem 
Gerät für
eigene, nichtkommerzielle Zwecke ist in allgemeinen Lesesaalbereich en 
grundsätzlich erlaubt.
Das Fotografieren, Filmen und Scannen von Materialien der Sondersammlungen ist 
nur nach
vorheriger Erlaubnis zulässig.

Mit freundlichen Grüßen
Christian Fey
-- 

___________________________________________________________
Christian Fey
Bibliothek, Referat Benutzung
Ibero-Amerikanisches Institut - Preußischer Kulturbesitz

Potsdamer Straße 37
10785 Berlin

Telefon: +49 30 266 45 2202
Telefax: +49 30 266 35 1550
fey@xxxxxxxxxxxxxxxxx
www.iai.spk-berlin.de

-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Inetbib [mailto:inetbib-bounces@xxxxxxxxxxxxxxxxxx] Im Auftrag von 
Caroline Lamey-Utku
Gesendet: Freitag, 13. September 2013 09:35
An: inetbib@xxxxxxxxxxxxxxxxxx
Betreff: Re: [InetBib] Buch-Scanner im Benutzungsbereich

Liebe Liste,

ich bin erst seit dem Frühjahr diesen Jahres mit hier dabei, lese vieles mit 
Interesse, aber der Umgangston auf dieser Liste hat mich schon bald verwundert 
und er geht mir jetzt langsam dermaßen auf die Nerven, dass ich kurz davor bin, 
wieder auszusteigen!
Schade um diese doch so praktische Möglichkeit, sich kurz und schnell 
gegenseitige Tipps zu geben und Informationen zu verschaffen...

Zur Sache hier: Wir als kleine, öffentlich zugängliche Spezialbibliothek, die, 
im Rahmen eines Forschungsinstituts, nur einen begrenzten Etat hat und die 
Anschaffung eines Buch-Scanners bis jetzt schlicht nicht würde durchsetzen 
können, müssen schon immer von den Kunden Geld für's Kopieren verlangen und das 
wird sich auch mit einem Scanner nicht verändern können. Das Gerät muss 
schließlich finanziert werden und die Bibliothek ist nur eine Abteilung eines 
Hauses, das seine Hauptaufgabe nicht in der bibliothekarischen Dienstleistung 
nach außen sieht!

Die Benutzung von Handys ist bei uns im Lesesaal nicht erlaubt, da gleichzeitig 
Archivbestände benutzt werden, aus denen nur im Auftrag kopiert werden kann, 
aber den jungen Menschen ist das kaum mehr vermittelbar und sie fragen sich, 
warum sie die gewünschten Buchseiten nicht einfach fotografieren dürfen! Die 
brauchen dann auch keinen Buch-Scanner dafür! Interessant wären hier für mich 
tatsächlich Rückmeldungen, wie die Benutzung dieser immer besser werdenden 
Handy- und Laptop- und Sonst-wo-Kameras geregelt ist!


Mit den besten Grüßen

Caroline Lamey-Utku
aus der Bibliothek des Instituts für Zeitgeschichte München - Berlin

Am 12.09.2013 19:37, schrieb Klaus Graf:
Ich greife sie doch auch nicht persönlich an, obwohl mir ihr 
tantenhaftes Getratsche vermutlich ebenso auf den Nerv geht wie meine 
Auslassungen ihnen. Lesen sie bitte den Beitrag, der eine klare 
sachliche Aussage hat und keine persönlichen Angriffe enthält. Und 
sparen sie sich ein für allemal irgendwelche erzieherischen Maßnahmen. 
Sie sind nicht die listengouvernante.

Grüße aus Oberschönenfeld OCist
Klaus Graf

On Thu, 12 Sep 2013 09:32:42 +0000
  Annette Kustos <Annette.Kustos@xxxxxxxxxxxxxxxx> wrote:
hallo,
wieso rechtfertigen sich Bibliotheken bloss immer, wenn Herr G. mal 
wieder ungebeten den Retter des Bibliotheksnutzers oder der 
Informationsfreiheit spielt.
Jede Bibliothek hat schlicht im Rahmen der einschlaegigen Normen das 
Recht und haeufig auch gar keine andere Wahl Services und Einnahmen 
nach einem fuer Haus und Nutzungsklientel passenden Konzept zu 
gestalten.

So kann es bei kleineren Bibliotheken durchaus sinnvoll sein, die 
Kosten fuer einen Bookeye etc, die uns wohl bekannt sind.... so etwas 
zu refinanzieren oder Einnahmen damit zu generieren, waehrend eine 
andere vielleicht entscheidet, das gerade nicht zu tun, weil das 
schlecht zum Dienstleistungskonzept passt.
Im Allgemeinen sind WBs damit immer noch kostenfrei.

Im Uebrigen ist es schade, wenn man als Fragesteller hier sofort mit 
Urteilen behangen oder blossgestellt wird.
Vielleicht ist es auch Anderen nicht entgangen, dass hier immer 
weniger gefragt wird...
Ich ueberlege mir das auch langsam.
Eine etwas offenere weniger baerbeissige Frage- und Fehlerkultur tut 
der "Informationsfreiheit" sehr gut und ich verstehe mich als 
Bibliothekar nicht als Funktionierbutton fuer auf Empoerung oder 
Annahme der Schuld des Anderen gepraegte Konzertteilnehmer.

Zur Sache selber: bei Entwicklung der KostO stelle ich mir die Frage 
auch... die urspruengliche Autorin bestimmt auch und auch ich freuen 
sich ueber direkte Antworten zum Thema: wie reagieren die realen 
Nutzer auf etwaige Gebuehren? Wie hoch sind diese? etc
Uebrigens: Kopierer waren immer kostenpflichtig ...
Gruss
A. Kustos

liebe Frau Spies: Ihre Mitteilung ist nicht von meiner allgemeinen 
Aeusserung irgendwie negativ beruehrt. Gruss
   

Am 12.09.2013 um 10:55 schrieb "Spies, Carola"
<Carola.Spies@xxxxxxxxxx>:

Liebe Liste, lieber Herr Graf,

die Nutzung der Aufsichtscanner an der ULB Düsseldorf
ist seit Mai 2011 kostenlos möglich. Im Laufe der nächsten Wochen 
werden wir unser Angebot um 6 weitere Scanner ausbauen.
Mit freundlichen Grüßen aus Düsseldorf Carola Spies


Date: Wed, 11 Sep 2013 13:08:18 +0200
From: "Klaus Graf"
<klaus.graf@xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx<mailto:klaus.graf@xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx>>
To: "Internet in Bibliotheken"
<inetbib@xxxxxxxxxxxxxxxxxx<mailto:inetbib@xxxxxxxxxxxxxxxxxx>>
Subject: Re: [InetBib] Buch-Scanner im
Benutzungsbereich
Message-ID:
<web-212249542@xxxxxxxxxxxxxxx<mailto:web-212249542@xxxxxxxxxxxxxxx>>
Content-Type: text/plain;charset=iso-8859-1

Leider zockt auch die UB Freiburg, die lange kostenlose
Scans anbot, jetzt ihre Benutzer ab (wie auch die UB
Düsseldorf von Anfang an und alle Archive, soweit ich
weiß). Allerdings dürften die meisten der
Buchscanangebote
in Unibibliotheken nach wie vor kostenlos sein und das
ist
gut so.

Buchscanner in Form von Aufsichtsscannern tragen dem
öffentlichen Interesse an der Bestandserhaltung der
Bücher
Rechnung, weshalb davon abgesehen werden sollte, die
Kosten
der Scans auf die einzelnen Nutzer umzulegen.

Klaus Graf



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Email: Carola.Spies@xxxxxxxxxx
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Stellvertretende Bibliotheksleitung
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