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Re: [InetBib] Lizenzangaben in der Europeana



Klaus Graf schrieb:

Wie ich bereits zu Anfang der Diskussion bemerkte, sind
gemeinfreie Medien unter freier Lizenz Copyfraud. Bei den
Digitalisaten der BSB entsteht kein Schutzrecht nach Par.
72 UrhG.

Das ist - immer noch - eine andere Frage, in der ich Ihnen im übrigen
zustimmen würde.

Wie auch Herr H. In den
parlamentarischen Materialien nachlesen kann, hat der
Gesetzgeber das anbringen einer freien Lizenz als Metadaten
vorgesehen. Wenn eine Rückfrage beim Lizenzgeber vom
Gesetzgeber als entbehrlich erachtet wird, stellt sich die
frage, ob eine inanspruchnahme desjenigen, der sich auf
eine falsche freie Lizenz verlässt, nicht anders zu
behandeln ist als eine sonstige vermeintliche
rechteeinräumung vom nichtberechtigten. Ich habe das in
archivalia diskutiert.

Ein Eingehen auf Ihre Argumente würde es vereinfachen, wenn Ihre
Quellenangaben etwas weniger vage wären ...

Hier liegt die Sachlage ganz anders. Sobald ein Lizenzgeber
eine falsche Etikettierung feststellt, hat er unverzüglich
den Irrtum zu berichtigen - also nicht nach mehreren
Jahren. Tut er das nicht, ist die Lizenz gültig. 

Dass das Ihre Auffassung ist, habe ich mittlerweile begriffen. Eine
Begründung dafür wäre hilfreicher als die mehrfache Wiederholung.

Grüße,
-thh

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