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Re: [InetBib] Urheberrechtsschutz durch Foto-Footer?



Als Hobby-Jurist will ich meinen Senf dazugeben: Die neue
Gesamtheit aus gemeinfreiem Bild und geschütztem Footer ist
selbstverständlich als Ganzes geschützt, da der Footer
geschützt ist. Aber man kann natürlich ohne weiteres das
gemeinfreie Bild herausschneiden und ohne Beschränkungen
verwerten.

Wenn das gemeinfreie Bild in Fotoshop bearbeitet wird, muss
die Bearbeitung Schöpfungshöhe erzielen, um geschützt zu
sein. Einfache Gestaltungen erreichen diese nicht.

Wird ein Digitalisat mit einem unsichtbaren Wasserzeichen
versehen, das ein geschütztes Werk (z.B. ein modernes
Gedicht) enthält, dann kann dadurch die Verbreitung des so
geschützten Digitalisats reglementiert werden. § 44a UrhG
scheint mir hier nicht einschlägig.

Klaus Graf

-- 
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